Frage: Elternzeit beantragen trotz Umzug

Hallo ich hätte mal eine Frage. Ich bin in der 33SSW und ziehe am 11.11 von Bayern nach Baden-Württemberg und um den 20.11 wird mein Sohn per Kaiserschnitt geholt werden. Nun meine Frage. Wenn ich Elternzeit auf 2 Jahre bei meinen jetzigen Chefinen beantrage und nach einem Jahr in der neuen Heimat was finde um Halbtags arbeiten zu gehen ist das erlaubt? Oder sollte ich nur 1 Jahr beantragen? Was ist wenn ich nicht gleich Arbeit finde kann oder muss ich dann aufs Arbeitsamt? Lg Sabine

von Sonnenblume2105 am 09.10.2017, 10:19



Antwort auf: Elternzeit beantragen trotz Umzug

Hallo, Sie können 2 Jahre beantragen u umziehen. Wenn Sie wollen, können Sie auch verlängern (evtl. wegen KK wichtig) u sich vor Ort eine TZ-Tätigkeit suchen. Dazu muss der alte Ag zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2017



Antwort auf: Elternzeit beantragen trotz Umzug

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kannst Du dann auch in der neuen Heimat arbeiten und notfalls kannst Du immer noch kündigen. Willkommen im schönen BaWü meiner Heimat!!!!! ACHTUNG: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit: Was ist zu beachten? Wenn Sie in Ihrer Elternzeit weiterhin arbeiten möchten, ist dies in aller Regel möglich. Allerdings sollten Sie dies in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und dies auch möglichst zeitnah erledigen. Ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz in Teilzeit während der Elternzeit besteht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss der Betrieb beispielsweise mehr als 15 Mitarbeiter haben (Auszubildende zählen nicht) und Sie selber müssen dort bereits mehr als sechs Monate beschäftigt sein. Einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung haben Sie zudem nur dann, wenn die Wochenarbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden liegen soll. Arbeitszeiten unter 15 Wochenstunden führen dazu, dass ein Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit nicht besteht. Die 30-Stunden-Regel bezieht sich aber auf dem Monatsdurchschnitt, d.h. im Mittel dürfen 30 Wochenstunden nicht überschritten werden (siehe: § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG).

von peekaboo am 09.10.2017, 12:12



Antwort auf: Elternzeit beantragen trotz Umzug

Nimm mindestens 2 Jahre. Falls du nach einem Jahr wieder in TZ arbeiten willst, holst du dir entweder das OK von deinem jetzigen AG woanders in TZ zu arbeiten oder kündigst im Notfall um woanders zu arbeiten. Nimmst du weniger wie ein Jahr EZ, dann kann der AG die Verlängerung verneinen. dann müsstest du im schlimmsten Fall kündigen weil du ja wohl kaum dann wieder deinen VZ-Vertrag bei deinem jetzigen AG antreten kannst. Nimmst du dagegen mindestens 2 Jahre, kannst du auch ohne seine Zustimmung das 3te Jahr dran hängen. Bedenke vor allen, solange du in EZ bist, bist du auch weiterhin beitragsfrei krankenversichert sofern du jetzt Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bist. Ansonsten müsstest du dich nach dem EG selbst darum kümmern. Und, auch wenn du planst innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten kann es unter bestimmten Voraussetzungen dann anteilig ALG1 geben. Davon ab, wer weiß was in 2-3 Jahre ist, evtl zieht ihr doch wieder zurück. Oder das nächste Kind kommt. Du kommst also weit besser mit 2 Jahren EZ davon.

Mitglied inaktiv - 09.10.2017, 18:18



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