Frage: Elternzeit beantragen ab wann

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Jahren unbefristet in einer Kommune tätig. Bei der Geburt unserer 1. Tochter habe ich bei meinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Elternzeitbeginn die Elternzeit beantragt. Auch wegen Kündigungsschutz war dies ja auch ratsam. Jetzt ist unsere 2. Tochter unterwegs und Entbindungstermin ist Mitte Mai 2017. Mein Vorgesetzter weiß schon Bescheid. Und weiß das ich auch Elternzeit nehmen möchte und hat es auch schon so vermerkt. Elternzeit direkt nach der Geburt. Elternzeit muss ich im Personalbüro beantragen. Könnte ich dieses schon tun? Ratsam oder eher nicht ratsam? Bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort!

von Johnny am 26.12.2016, 02:13



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

Hallo, bitte Frage neu stellen und den Geburtstag von Kind 1 dazu schreiben. Sind Sie noch in EZ? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

wenn du aktuell noch in elternzeit für kind 1 bist, würde ich dir raten, diese jetzt auf einen tag vor dem beginn des neuen mutterschutzes zu kündigen, damit du das volle mutterschutzgeld erhälst. dann kannst du normal elternzeit beantragen direkt ab geburt oder beginn einen tag nach dem mutterschutzende. kommt drauf an, wie das bei euch läuft. bei uns beginnt die elternzeit einen tag nach mutterschutz. dann musst du überlegen, wie lange du elternzeit nehmen möchtest. glatte jahre enden immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag des kindes. du kannst ja, wärend der elternzeit, teilzeit bis 30 h arbeiten, entweder bei deinem arbeitgeber oder mit dessen einverständnis woanders.

von mellomania am 27.12.2016, 13:47



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

Vielen Dank für die Antwort! Meine Tochter ist 3 Jahre alt. Es geht um die Beantragung von Elternzeit meiner zweiten Tochter.Geburtstermin ist im Mai. Elternzeit möchte ich für unmittelbar nach Geburt beantragen.

von Johnny am 27.12.2016, 14:38



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

wann beginnt der neue mutterschutz? elternzeit von deiner tochter dann auf einen tag vorher kündigen. den rest kannst du, nach absprache mit dem AG aufheben, bis deine tocher das 8. lj erreicht hat. ich würde dann schreiben, dass du elternzeit möchtest ab geburt. da du das noch nicht weißt, reichst du die genauen daten nach, wenn du die geburtsurkunde hast. wenn du ein jahr möchtest, endet die elternzeit einen tag vor dem 1. geburtstag, wenn du zwei jahre möchtest, einen tag vor dem 2. geburtstag. du kannst inzwischen auch drei abschnitte elternzeit nehmen. also jetzt ein jahr, später noch eins, und bis zum ende 8. lj noch eins. das ging bei deiner tochter nicht, da konnte man nur zwei abschnitte nehmen. die laufende elternzeit beendest du deshalb für den neuen mutterschutz, damit du das volle mutterschutzgeld vom ag und kk bekommst. ungefähr so: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beende ich die laufende Elternzeit von (Name Kind) zum (einen tag vor neuem Mutterschtz). Die mit zurückgespielte Elternzeit möchte ich für später aufheben. Ich möchte Elternzeit für mein zweites Kind ab Geburt für (Anzahl Jahre). Die genauen Daten reiche ich nach, wenn ich die Geburtsurkunde habe. In der Anlage erhalten Sie die Schwangerschaftsbescheinigung. Ich bitte feundlich um Erstattung der Gebühren für die Schwangerschaftsbescheinigung in Höhe von.... Tip: die Gebühr für die Bescheinigung muss der AG zahlen. daher fordere die Gebühr freundlich ein. Diese steht normalerweise auf der Bescheinigung drauf.

von mellomania am 27.12.2016, 16:18



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

Wenn Deine erste Tochter 3 Jahre alt ist, dann bist Du ja nicht mehr in EZ. Die für Tochter 1 hat ja spätestens am Vortag vor dem 3ten Geburtstag geendet. Also muss Du da gar nichts beenden. EZ für Kind2 kannst Du ab Geburt melden oder eben ab nach dem Mutterschutz, wie Du magst. kannst Du jetzt schon dem AG mitteilen oder spätestens 1 Woche nach Geburt des Kindes - wenn es nicht eine Frühgeburt wird. Du hast ja mindestens 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, da passt es mit der 7-Wochen Frist. Frauen haben es da wegen dem nachgeburtlichen Mutterschutz der ja eine Beschäftigung absolut verbietet leichter. Die können EZ ab Geburt nachträglich melden. Oder bist du der Vater - wegen des Usernamens? Dann würde ich dem AG mitteilen das Du EZ ab dem Geburtstag deines Kindes nimmst, und eben den voraussichtlichen ET als Termin nennen. Ein genaues Datum kannst du ja erst angeben wenn das Kind geboren ist, der AG kann aber sehen wann damit in etwas zu rechnen ist. Das würde ich dem AG aber erst 8 Wochen vor dem ET mitteilen - weil Du dann erst Kündigungsschutz hast. Wobei das bei Beamten ja eh etwas strenger ist mit dem kündigen. Falls Du vor hast EG zu beantragen, dann achte aber darauf die EZ entsprechend nach den Lebensmonaten zu timen. Sonst erlischt der EG-Anspruch für den Monat, und wenn Du weniger wie 2 Lebensmonate nimmst dann komplett.

Mitglied inaktiv - 27.12.2016, 19:17



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

Im Eröffnungsthread steht doch nirgends, dass da noch ne Elternzeit läuft - für mich liest sich das so, als fragt da ein Vater. Wie auch immer, spätestens 7 Wochen vor dem ET beantragen, wenn der Vorgesetzte aber eh schon Bescheid weiß, kann es auch schon eher beantragt werden. Einfach anmelden "ab Geburt, voraussichtlich xx. Mai 2017".

von malini am 27.12.2016, 21:07



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

Vielen Dank Malini für Deine Nachricht. Das hast Du ganz richtig erkannt. Ich bin der Vater und habe gefragt.

von Johnny am 29.12.2016, 16:01



Antwort auf: Elternzeit beantragen ab wann

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Jahren unbefristet in einer Kommune tätig. Bei der Geburt unserer 1. Tochter habe ich bei meinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Elternzeitbeginn die Elternzeit beantragt. Auch wegen Kündigungsschutz war dies ja auch ratsam. Jetzt ist unsere 2. Tochter unterwegs und Entbindungstermin ist Mitte Mai 2017. Mein Vorgesetzter weiß schon Bescheid. Und weiß das ich auch Elternzeit nehmen möchte und hat es auch schon so vermerkt. Elternzeit direkt nach der Geburt. Elternzeit muss ich im Personalbüro beantragen. Könnte ich dieses schon tun? Ratsam oder eher nicht ratsam? Bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort! Zu Ihrer Frage: Unsere Tochter ist am 19.07.13 geboren. Hatte nur im 1. Lebensjahr Elternzeit. 4 Wochen nach Geburt und 4 Wochen vor dem 1. Geburtstag. von Johnny am 26.12.2016

von Johnny am 14.01.2017, 22:26



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