Hallo Frau Bader, Ich habe 2 Kinder und befinde mich im 2. Elternzeitjahr des 2.Kindes. Das 3. Jahr des ersten Kindes habe ich mir aufgehoben und wollte dieses nach den 3 Jahren des 2. Kindes anhängen. Durch einen Umzug in ein anderes Bundesland werde ich wahrscheinlich nicht mehr bei meinem HauptAG arbeiten. Nun habe ich die möglichkeit eine (genehmigte)Teilzeitstelle anzunehmen. Eigentlich wollte ich dies paralell zur meiner Eltenzeit machen, eine Freundin meinte aber, warum ich nicht normal Halbtags arbeite und mir meine verbleibenden 2 Jahre(pro Kind 1) Elternzeit aufspare. Nun meine Frage: Muss ich dann bei meinem Haupt AG kündigen? Und wo beantrage ich dann die Aufspahrung meiner 2 noch verbleibenden Elternzeit Jahre? Oder muss mein neuer Arbeitgeber mich mit den 2 verbleibenden Elternzeitjahren einfach so übernehmen? Und noch eins: Das 3. Elternzeitjahr meines 2. Kindes wurde von meinem HauptAG schon genehmigt- beginnt aber erst ab Mitte März. Kann ich die Genehmigung im Falle einer Kündigung einfach aufheben? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Babyschnecke am 09.01.2013, 14:11