Frage: Elternzeit anmelden

Hallo Frau Bader, ich habe nun verschiedene Meinungen gelesen WANN man die Elternzeit spätestens beim AG anmelden muss und bin mir nun nicht sicher und hoffe auf Ihre Hilfe. Auf den meisten Seite heißt es ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das ist mir soweit auch klar nur wann ist den nun der Beginn der Elternzeit? Mit dem Tag der Geburt? oder 1. Tag nach der Mutterschutzfrist nach der Geburt? Die einen sagen man darf vor der Geburt keine Elternzeit anmelden und man solle konkrete Aussagen machen zum Zeitraum der Elternzeit, also genau von dem und dem Datum bis dem und dem. Dann muss der genaue Geburtstermin abgewartet werden um dann innerhalb der ersten Lebenswoche die Elternzeit anzumelden damit die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beendigung der Mutterschutzfrist beim AG eingeht. Die anderen sagen spätestens 7 Wochen vor ET, der ja nicht sicher ist und somit kein genauer bzw. verbindlicher Termin genannt werden kann. Dabei sollte man Formulierung nutzen wie "ab Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres". Und die genauen Zeiten nach der Geburt des Kindes nachreichen. In welcher Form schriftlich oder mündlich wird dabei aber nicht gesagt. Ich hoffe Sie können Licht in mein Dunkeln bringen und mir die gesetztlich richtige Vorgehensweise nennen in welcher Form und Wann ich meine Elternzeit bei meinen AG anmelden muss ohne irgendwleche Nachteile zu haben und bedanke mich jetzt schon mal für Ihre Bemühungen. Falls nötig der ET ist der 15.06.2017

von Amca am 19.12.2016, 20:43



Antwort auf: Elternzeit anmelden

Hallo, das ist doch ganz einfach: Der Antrag muss 7 Wo vor dem Antritt erfolgen - also 1 Woche nach der Geburt (bei Frühchen entsprechend später). Vor der Geburt kennt man ja den ET noch nicht sicher. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2016



Antwort auf: Elternzeit anmelden

Am Besten ist, die Elternzeit in der ersten Woche nach der Geburt mit genauem Enddatum zu melden.

von malini am 19.12.2016, 21:46



Antwort auf: Elternzeit anmelden

Es ändert sich ja nix am Ende des Mutterschutzes sofern man aus der Frühchenzeit raus ist. Kommt das Kind eher, dann wird die Zeit die vorne fehlt hinten angehängt und Du bist beim errechneten Ende. Kommt es später hat man vorher mehr und danach sind es immer 8 Wochen. Wenn Du ganz sicher weißt ab wann Du wieder arbeiten willst, dann kannst Du es jetzt schon anmelden. Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Aber aktiv anmelden muss man sie innerhalb einer Woche nach Geburt, weil sie erst aktiv nach dem Mutterschutz wird und eine Auswirkung hat.

von Sternenschnuppe am 19.12.2016, 21:49



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