Hallo Frau Bader, ich habe nun verschiedene Meinungen gelesen WANN man die Elternzeit spätestens beim AG anmelden muss und bin mir nun nicht sicher und hoffe auf Ihre Hilfe. Auf den meisten Seite heißt es ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Das ist mir soweit auch klar nur wann ist den nun der Beginn der Elternzeit? Mit dem Tag der Geburt? oder 1. Tag nach der Mutterschutzfrist nach der Geburt? Die einen sagen man darf vor der Geburt keine Elternzeit anmelden und man solle konkrete Aussagen machen zum Zeitraum der Elternzeit, also genau von dem und dem Datum bis dem und dem. Dann muss der genaue Geburtstermin abgewartet werden um dann innerhalb der ersten Lebenswoche die Elternzeit anzumelden damit die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beendigung der Mutterschutzfrist beim AG eingeht. Die anderen sagen spätestens 7 Wochen vor ET, der ja nicht sicher ist und somit kein genauer bzw. verbindlicher Termin genannt werden kann. Dabei sollte man Formulierung nutzen wie "ab Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres". Und die genauen Zeiten nach der Geburt des Kindes nachreichen. In welcher Form schriftlich oder mündlich wird dabei aber nicht gesagt. Ich hoffe Sie können Licht in mein Dunkeln bringen und mir die gesetztlich richtige Vorgehensweise nennen in welcher Form und Wann ich meine Elternzeit bei meinen AG anmelden muss ohne irgendwleche Nachteile zu haben und bedanke mich jetzt schon mal für Ihre Bemühungen. Falls nötig der ET ist der 15.06.2017
von Amca am 19.12.2016, 20:43