Elternzeit Zwillinge - Ablehnungsgründe durch AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Zwillinge - Ablehnungsgründe durch AG

Hallo, ich bekomme noch dieses Jahr Zwilinge und möchte die Elternzeit von 5 Jahren gerne komplett ausnutzen. Welche Gründe auf Ablehnung darf der AG meiner Beantragung der Elternzeit entgegenbringen? Wenn mein Mann nach der Geburt evtl. noch zwei Monate Elternzeit mit mir zusammen haben möchte, beträgt dann meine Elternzeit nur noch 4 Jahre und 10 Monate? Gibt es ein Amt bei dem man einen Termin machen kann zur genauen Klärung socher Fragen und Fragen zu Elterngeld bei Zwillingen? Danke schonmal für die Antwort. MfG Frischling

von frischling86 am 11.09.2012, 08:24



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge - Ablehnungsgründe durch AG

Hallo, in den ersten drei Jahren hat der Arbeitgeber kein Mitbestimmungsrecht. Danach darf er, auch ohne Nennung von Gründen, ablehnen. sie können, auch parallel zu ihrem Mann, beide drei Jahre Elternzeit nehmen. Zu beachten ist, dass man zusammen höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen kann. Lieben Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2012



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge - Ablehnungsgründe durch AG

Nach einem neuen Gerichtsurteil können Eltern von Mehrlingen gleichzeitig Elternzeit und doppeltes Elterngeld beziehen - volle 14 Monate lang.

von Andrea6 am 11.09.2012, 21:46



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge - Ablehnungsgründe durch AG

Soweit ich weiß ist die Revision vom Landessozialgericht zugelassen worden. Auf dieses Urteil zu bauen und das durchzufechten wäre dann ein riskantes und ziemlich kostspieliges Unterfangen, zumal EG wohl bis zu einer Entscheidung des BSG - die uU Jahre dauern kann - nicht ausgezahlt werden würde. Da fragt sich dann schon, ob die Finanzierung, selbst wenn es irgendwann eine Nachzahlung gaebe noch positiv ausfällt.

von Lina_100 am 11.09.2012, 21:56



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