ich habe 1 jahr Elternzeit genommen mit 1. Jahr Auszahlung. Habe ich ja noch Anspruch auf 2 Jahre Elternzeit ohne Bezahlung. Frage 1: Verlängere ich meine Elternzeit um 1 Jahr kann ich 30 std die woche arbeiten gehen? Frage 2: wird in dieser zeit mein unbefristeter Arbeitsvertrag (vollzeit) nur still gelegt? Nach beenden der Elternzeit steht mir die stelle wieder zu? Frage 3: Wenn ich in der zeit arbeite wird das als Bemessungszeitraum für eine erneute Schwangerschaft gerechnet? Frage 4: wenn ich ein berufsverbot bekomme welches gehalt würde dann weiter gezahlt werden die 30 std oder das geld aus vor der ersten Schwangerschaft. Frage 5: wenn ich vorhabe zeitnah schwanger zu werden wäre es besser die Elternzeit zu Verlängern und die bis 30 Stunden arbeiten zu gehen oder vollzeit wieder arbeiten zu gehen wie vor der ersten Schwangerschaft? Frage 6: werden die Einkommen (Elterngeld oder teilzeit job bis 30 std) in Elternzeit als Bemessungszeitraum angerechnet für die erneute Schwangerschaft. Oder sind die bemessungszeiträume vor der ersten Schwangerschaft. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen und es nicht zu verwirrend.
von Janaundsven am 06.07.2017, 21:33