Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Sehr geehrte Frau Bader, voraussichtlicher Entbindungstermin unseres Kindes ist der 31.10.2015. Mein Freund hat ab dem 01.11.2015 Elternzeit beantragt. Wenn das Kind nun später käme, beispielsweise am 05.11., kann er dann trotzdem ab dem 01.11. zu Hause bleiben oder erst ab dem Tag der tatsächlichen Geburt? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

von FlyIfYouCan am 08.10.2015, 19:30



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Hallo, es kommt darauf an, was er in den Antrag genau hinein geschrieben hat. Wenn er dieses Datum hinein geschrieben hat und das Baby tatsächlich später kommt, sollte er mit dem Arbeitgeber klären, wie mit dem Problem umgegangen wird. Nach meinem Dafürhalten ist ein Antrag dann so umzudeuten, dass er ab Geburt, voraussichtlich ab… Elternzeit beantragt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2015



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Ohne Kind keine Elternzeit. Er kann unbezahlten Urlaub nehmen wenn der Chef das mitmacht, oder Urlaub. Elternteil ab 01.11. ist auch ungünstig, Elterngeld gibt es nur für Lebensmonate ! Kommt das Kind pünktlich oder eher, dann ist es kein kompletter Lebensmonat. Dann gibt es auch kein Elterngeld für den ersten Lebensmonat. Um das korrekt zu melden ist die Frist verstrichen, ihr könnt nur auf Kulanz hoffen. Er hätte schreiben müssen ab Geburt ( voraussichtlich 31.10.2015 ) und dann wieviele Lebensmonate . Wie viele will er denn nehmen ?

von Sternenschnuppe am 08.10.2015, 19:55



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Kulanz wird nicht das Problem sein, die Frage kam im Gespräch mit der Personalabteilung auf. Es ging eher darum, dass es so für den Betrieb besser planbar wäre. Wenn es früher kommt, würde er ja auch trotzdem erst ab 01.11. zu Hause bleiben. Und wenn ich richtig informiert bin, ist das Elterngeld unabhängig von der Elternzeit.

von FlyIfYouCan am 08.10.2015, 20:54



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Ja, ist es. Aber nicht wenn er passend zur Zeit auch Lohnersatz haben will. Wie lange will er denn Elternzeit nehmen ? Kommt das Kind am 25. 10. und er nimmt vom 01.11.-31.12. Elternzeit und Geld, dann bekommt ihr gar nix, weil es keine zwei Lebensmonate ! sind, die mindestens genommen werden müssen, sondern nur einer der vollständig wäre. 25.11.-24.12. = ein Lebensmonat.

von Sternenschnuppe am 08.10.2015, 21:06



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Er nimmt zwei Monate, aber den zweiten erst 2016. Wir haben also defintiv Anspruch auf Elterngeld. Das das Geld dann nicht passgenau zu der Zeit kommt, in der er keinen Lohn erhält, bringt uns jetzt nicht um. Wichtig ist für uns die Frage, ab wann er zu Hause sein kann. Denn wenn du sagst: wenn es später käme, dann erst ab dem Tag der Geburt, dann müsste das ja auch für den Fall gelten, dass es eher käme. Sprich man könnte gleich sagen "ab Geburt" und müsste gar keinen Zeitraum angeben. Da er Teamleiter ist, erschien uns ein festgelegter Zeitraum sinnvoller als ein plötzlicher Ausstieg "von heute auf morgen".

von FlyIfYouCan am 08.10.2015, 21:22



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Nein, er muss kein genaues Datum angeben. Um Elterngeld zu bekommen müssen es aber zwei Lebensmonate sein. Kommt es am 04.11. , also 04.11. - 03.12. und nicht nur den November. Ebenso dann im nächsten Jahr vom 04.-03. des Folgemonates. Sonst sind es keine Lebensmonate. In dem Beispiel mit dem 04. müssen immer 04.-03. enthalten sein, sonst zählt es nicht für die Elterngeldstelle.

von Sternenschnuppe am 08.10.2015, 21:27



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Aber wenn es eher kommt und er erst ab 1.11. nimmt, sind es doch keine ganzen zwei Lebensmonate, oder? Genauso, wenn es später kommt... - oder versteh ich grad nicht, wie ihr es geplant habt?? Einfacher wäre es doch, er würde die erste Zeit Urlaub nehmen und dann die Elternzeit jeweils einen Lebensmonat.

von La_Latina am 08.10.2015, 21:28



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Wir können doch aber das Elterngeld entsprechend der Lebensmonate beantragen. Die Elternzeit muss doch nicht identisch dazu sein. Oder sehe ich das falsch? Wenn ein Kind am 20.10. geboren wird und der Vater will den 2. Monat nehmen, muss er dann zwangsläufig ab 20.11. zu Hause bleiben?

von FlyIfYouCan am 08.10.2015, 21:40



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Wir können doch aber das Elterngeld entsprechend der Lebensmonate beantragen. Die Elternzeit muss doch nicht identisch dazu sein. Oder sehe ich das falsch? Wenn ein Kind am 20.10. geboren wird und der Vater will den 2. Monat nehmen, muss er dann zwangsläufig ab 20.11. zu Hause bleiben?

von FlyIfYouCan am 08.10.2015, 21:40



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Soweit ich weiß, muss für das Elterngeld die Elternzeit für den Zeitraum identisch mit den Lebensmonaten sein! Da habt ihr was falsch verstanden

von La_Latina am 08.10.2015, 21:49



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Elterngeld bekommt der, der seine Arbeitszeit reduziert. Ergo : Elternzeit im Job nimmt. Bei Deinem Beispiel mit dem 20.11. Von wann bis wann würde Dein Mann dann Elternzeit nehmen ?

von Sternenschnuppe am 08.10.2015, 21:54



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

La Latina... ja, vielleicht habe ich das wirklich falsch im Kopf. Für mich war es immer unabhängig. Vielleicht weil ich 1,5 Jahre zu Hause bleiben will und ja auch nur 1 Jahr Geld bekomme. Und wenn es für den Vater eh nur ab dem Tag der Geburt geht, wären ja die Zeiträume auch zwangsläufig identisch. Sternenschnuppe... ich weiß um die Berechnung des Elterngeldes nach Lebensmonaten etc. Ich warte jetzt noch die Antwort von Frau Bader ab und er spricht nochmal mit der Personalabteilung. Offenbar müssen wir es ja auf "ab Geburt" ändern lassen.

von FlyIfYouCan am 08.10.2015, 22:20



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Ich glaube man sollte hier aufpassen was genau geschrieben wird. Aktuell besteht bei mir folgende Konstellation die auch für den Beitragshersteller hilfreich sein könnte: Geburt des Kindes 01.09.15. Elterngeld wird auf dem Antrag für Juni und Sep. 16 angekreuzt und bezieht sich auf dem Lebensmonat, also 01.-30. Elternzeit, die ja erstmal nichts mit dem EG zu tun hat möchte ich vom 02.-30.06. und vom 02.-30.09.16 nehmen. Diese Möglichkeit wurde mir von unserer EG Stelle bestätigt. Einzige Frage ist jetzt noch, ob es bis 30. des Monats ok ist, da es dann 4 Wochen sind, oder ob die EZ vom 02.-01. des Folgemonats genommen wird. Laut Aussage der EG Stelle würden sie mir die Option bis 30. nahe legen. Der 1. des Monats an dem ich arbeite, soll ich bei Anlage N,4a angeben und bei der Bestätigung des AG eintragen muss.

von Chris81 am 08.10.2015, 22:37



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Danke für deine Antwort, Chris. Im Grunde bin ich nur noch verwirrt. :-D Hab jetzt aber mal den Elterngeldantrag gewälzt und da steht unter "mitzubringende Unterlagen": Bescheinigung Elternzeit vom Arbeitgeber nach Lebensmonaten des Kindes. Also wahrscheinlich geht es wirklich nicht so, wie wir es dachten. Schade!

von FlyIfYouCan am 08.10.2015, 23:09



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Schau mal in dein Postfach, habe dir geschrieben. Ich bin mir eigentlich 100%ig sicher das man die EZ nicht nach Lebensmonaten holen muss, da ich oft gelesen haben, dass die Arbeitgeber darauf "drängen" das die Mitarbeiter immer den Kalendermonat nehmen sollen...

von Chris81 am 08.10.2015, 23:19



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Das war Frau Baders Antwort dazu : http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-ungleich-Lebensmonate-des-Kindes_134273.htm Es ist unabhängig voneinander, weil Du so viel Elternzeit nehmen kannst wie Du willst, also innerhalb der möglichen drei Jahre. Dem Arbeitgeber ist das ja egal, er muss das nicht zahlen. Will man dazu aber Elterngeld haben, bekommt man das nur für mindestens zwei komplette Lebensmonate ! Man kann nicht Monat 1 und 16 ankreuzen Elterngeld beziehen zu wollen, wenn man diese Lebensmonate gar nicht komplett in Elternzeit ist.

von Sternenschnuppe am 09.10.2015, 07:15



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Also, um Elterngeld zu bekommen, muss man sich in Elternzeit befinden - jedenfalls dann wenn man Arbeitnehmer ist. Man muss aber nicht in der EZ auch EG beziehen. Wer eh daheim ist, weil zB arbeitslos, der kann ja keine EZ nehmen. Da ist es dann einerlei. EZ bedeutet, man darf nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten, es heißt nicht, das man gar nicht arbeiten darf. Auch das ist wichtig wenn zB Elterngeld zuzüglich des Teilzeit-Lohnes genutzt werden soll. IMO eine Variante die für Männer sinnvoller ist, aber warum auch immer weniger genutzt wird. Und, für Elterngeld zählen IMMEr Lebensmonat. heißt, wenn das Kind am 01.11 geboren wurde, dann muss da dann auch die EZ beginnen um für den Lebensmonat EG zu bekommen. Kommt das Kind erst am 3.11, dann startet der Lebensmonat am 3ten und endet am 02.12. Und erster EZ-Tag muss dann auch der 3te sein wenn man für den Lebensmonat EG beziehen will. Natürlich kann man auch später EZ nehmen, dann kann aber für den Lebensmonat eben kein EG bezogen werden. Und wenn dann, weil blöde geplant, später weniger als mindestens 2 komplette Lebensmonate zusammenkommen, dann muss bereits erhaltendes Geld wieder zurück gezahlt werden. Passiert sehr, sehr vielen welche die Monate trennen. Niemand kann sagen was in 6 Monaten, in 8 oder in 12 Monaten ist. Nicht selten kommt was außerplanmässiges dazwischen. Zumal dazwischen wohl auch kein Kündigungsschutz besteht. Wenn der Vater dermaßen unersetzlich ist, das es nicht möglich ist ohne festen Termin zu arbeiten, anstelle der Formulierung, ab Geburt, dann würde ich persönlich entweder vorher Urlaub nehmen und hoffen das das Kind in den Zeitraum dann kommt (nur wenn klar ist vom AG das man dann rückwirkend den Geburtstermin als EZ-Termin nehmen kann, oder die Teilzeitvariante und damit Elterngeld Plus nutzen. Aber meine Meinung. Und wenn eine EG-Stelle mir anderes mitteilt, wie zB man es ist egal ob Lebensmonate passen oder nicht, dann würde ich mir diese Aussage von denen schriftlich geben lassen. Ansonsten wissen die nämlich evtl später von nichts und man ist der gelackmeierte.

Mitglied inaktiv - 09.10.2015, 16:48



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Lebensmonat 16 geht eh nicht, weil nach dem 14ten gibt es ja kein EG mehr *klugscheissmodusan*

Mitglied inaktiv - 09.10.2015, 16:49



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Mindestvoraussetzung, um in Elternzeit sein zu können...Eltern sein! Wenn EZ also ab 1.11. angemeldet ist, kann man erst dann ab 1.11. in Elternzeit sein, wenn das Kind schon auf der Welt ist. Der AG wird diese EZ-Anmeldung so verstehen müssen: EZ-Beginn ab 1.11., sofern das Kind an dem Tag oder eher kommt. Kommt das Kind später, beginnt die EZ auch später. Elternzeit kann unabhängig von Elterngeld genommen werden (regelmäßig im 3. Elternzeitjahr der Fall). Und Elterngeld auch unabhängig von Elternzeit. Das kommt zB bei Hausfrauen/männern vor. Oder bei Teilzeitleuten, die zB vor der EZ 20 Std gemacht haben und diese Teilzeit nach der Geburt/Mutterschutz weiter führen. Keine EZ - trotzdem ist Elterngeld möglich. Um Nachteile beim Elterngeld zu vermeiden, sollte die Elternzeit und die Elterngeldbezugszeit dringend an die Lebensmonate angeglichen sein. Kommt das Kind in deinem Fall zB am 25.10., die EZ (und EG) beginnt erst am 1.11., dann wird das Einkommen 25.10. bis 31.10. beim Elterngeld angerechnet. Eben weil es im betreffenden Lebensmonat (hier der 1.) liegt. In dem Fall sollte man das Elterngeld auch nur bis zum 24.11. (bei 1 Monat EZ, bis 24.12. bei 2 Monaten EZ) beantragen, da dann der betreffende Lebensmonat endet. Beantragt man Elterngeld (so wie die EZ angemeldet ist) bis zum 30.11., dann reicht das Elterngeld bis in den nächsten Lebensmonat. Dann hat man das Elterngeld für ZWEI Lebensmonate verbraucht. (bei EZ-Anmeldung bis 31.12., sind es 3 Lebensmonate). Wenn der errechnete Termin der 31.10. ist, warum wurde eigentlich als EZ-Beginn der 1.11. genommen? Ich würde empfehlen, die EZ-Anmeldung zu ändern: EZ-Beginn ab Geburt für 2 Lebensmonate, voraussichtlicher Geburtstermin ist der 31.10., EZ demnach voraussichtlich vom 31.10. bis 30.12.. Die genauen Daten werden nach der Geburt nachgereicht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.10.2015, 09:57



Antwort auf: Elternzeit Vater ab ET oder ab Geburt

Diese Frage besteht jetzt auch bei uns, wie haben Sie es damals gelöst ?

von Aylin90 am 05.07.2019, 22:52



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit Vater

Sehr geehrter Fr Bader , mein Mann hat bis 31. Juli Elternzeit beantragt. Erster Teil von 2. Abschnitten Elternzeit. Sein Arbeitgeber hat ihn nun kurzfristig gebeten nächste Woche Di und Mi arbeiten zu kommen. Dies sei ja kein Problem. Personalabteilung meint aus versicherungsrechtlicher Sicht unproblematisch. Ist das so? Wie sieht...


Elternzeit Vater

Hallo, Wir sind grade dabei uns mit dem Thema elterngeld und elternzeit zu beschäftigen. Mein Mann würde gerne 2 Monate elternzeit nehmen und dafür elterngeld plus beantragen. Geht das, oder muss er dafür 2 Monate basis oder 4 Monate plus nehmen ? Kann ich dann 13 Monate Basis elterngeld nehmen oder nur 12? Liebe Grüße Janina Aiello


Teilzeitvertrag endet während Beschäftigungsverbot / Antrag Elternzeit Vater

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag...


2 Monate Elternzeit Vater

Hallo, Bei uns (verheiratet) ist es so geplant, dass meine Frau Elterngeld plus nehmen wird und ich als Vater 2 Monate Basiselterngeld (1 Monat nach geburt und 1 Monat ein halbes Jahr später)... Wenn ich als Vater einen Hauptjob habe und einen 450-job, gehe ich dann mit beiden Jobs in die Elternzeit-Monate? Wird der 450-Job abgezogen, wenn der wäh...


Elternzeit Vater - nachdem schon 2 Monate genommen

Guten Tag, meine Anfrage ist etwas kniffelig und ich werde aus den Gesetzestexten zum Thema Elternzeit nicht schlau ... Leider habe ich zur Zeit etwas Stress mit meinem Arbeitgeber und ich möchte den Job aber auch nicht verlieren, sondern etwas Gras über die Sache wachsen lassen. Ich habe zwei Kinder (3,25 und 1,5 Jahre) und für beide Kin...


Urlaub genehmigt - Überschneidung mit Elternzeit Vater

Hallo Frau Bader, ich habe die Hoffnung, dass Sie mir hier weiterhelfen könnten, da ich auf diese Frage in der Suche keine Antwort gefunden habe. Unsere Tochter soll voraussichtlich am 24.08.2022 auf die Welt kommen und mein Mann wird den 1. und 13. Lebensmonat Elternzeit beantragen. Mein Mann hat bereits im Oktober 2021 für 2022 seine Ur...


Elternzeit Vater, Chef kommt jeden Tag mit neuen Drohungen

Guten Tag, meine Frage bezieht sich eigentlich viel mehr drauf, wo man sich Hilfe holen kann wenn der Chef ständig mit irgendwelchen Drohungen kommt um die Einreichung von Elternzeit zu verhindern. Mein Mann möchte gerne im ersten Monat Elternzeit nehmen und dann Zeitversetzt, um eben seinen Aufgaben im Betrieb weiter nachkommen zu können, dami...


Elternzeit Vater

Hallo Frau Baader, Mein Partner möchte den 1. + 13. Lebensmonat elternzeit in Anspruch nehmen. Wie wissen das wir das schreiben 8 wochen vor dem ET bei seinem Arbeitgeber abgeben müssen Was ist wenn das Kind früher kommt? Hat er ab dem Tag der Geburt trotzdem den Anspruch direkt in elternzeit zu gehen? Weiß nicht wie sein Arbeitgeber da reagie...


Elternzeit vater

Hallo, meine Frau ist gerade im 7elternzeit Monat, bleibt 12 Monate Zuhause. Jetzt habe ich mich als Vater durch Arbeitgeber Wechsel und mehr verständnis dort dazu entschieden doch noch 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Ist das nachträglich möglich? Würde das gerne an die Zeit meiner Frau dranhängen. Dann hat auch unser Sohn was davon das ich da...


Elternzeit Vater

Hallo! Unsere Tochter kommt im Juli. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit beantragt. Mein Freund hat gerade erst einen neuen Job angefangen, würde aber später noch die 2 Monate Elternzeit nehmen. Müssen wir die jetzt schon mit beantragen? Vielen Dank!