Hallo,
mein Mann möchte ab dem 28.6.2015 - bis zum 28.07.2015 Elternzeit nehmen. Nun möchte sein Arbeitgeber Ihm 4 Tage Urlaub streichen, weil er 2 Monate in Elternzeit geht.
Nun meine Frage: Ist das erlaubt?
von
Maike Hünemörder
am 14.04.2015, 12:53
Antwort auf:
Elternzeit Vater Urlaub streichen?
Hallo,
der Ag kann Urlaub für ganze Monate in EZ streichen. . Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
hat er aber nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2015
Antwort auf:
Elternzeit Vater Urlaub streichen?
Ich muss mich verbessern. Er nimmt 2 Monate Elternzeit. Also bis zum 28.08.. Wie verhält es sich da?
Ich hoffe Sie können mir bei der Beantwortung helfen?!
von
Maike Hünemörder
am 14.04.2015, 13:28
Antwort auf:
Elternzeit Vater Urlaub streichen?
Schau mal in den §17 BEEG
Wieviel VOLLE Kalendermonate EZ hat der Vater?
Nach dem was Du schreibst genau EINEN = der Juli.
Der Jahresurlaub kann also um 1/12 gekürzt werden. Je nachdem, wieviel Urlaub dem Papa zusteht, kann man das nun ausrechnen.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 14.04.2015, 15:20