Frage: Elternzeit Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte Sie diesbezüglich schon mal angeschrieben. Es geht um meinen Urlaubsanspruch. Arbeite seit Januar 2017 bei meinem Job direkt nach dem Mutterschutz wieder. Habe zum 31/08/2017 gekündigt! In Elternzeit befinde ich mich vom 06/06/2017 - 05/08/2017. Habe 29 Urlaubstage lt Vertrag. Nun heißt es das ich für das Jahr 2017 12 Urlaubstage habe. Anspruch von Januar bis einschließlich Mai 2017. Für die Monate Juni, Juli, August keinen Urlaubsanspruch. Habe aber oft gelesen daß der Arbeitgeber den Urlaub nur Pro vollen Kalendermonat Elternzeit kürzen kann. Dies habe ich auch so der Personalabteilung geschrieben und trotzdem bestehen sie drauf daß es nicht so sei, mein Urlaubsanspruch sind 12 Tage (2,4 Tage pro Monat von Januar bis Mai) . Wo kann ich mich wenden? Ich möchte was mir zusteht, bin so enttäuscht. Herzlichen Dank & viele Grüße!

von Chrisi81 am 01.08.2017, 13:55



Antwort auf: Elternzeit Urlaubsanspruch

Hallo, es darf tatsächlich nach dem BEEG nur der Juli heraus gekürzt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2017



Antwort auf: Elternzeit Urlaubsanspruch

Die Personalabteilungnirrt sich, wie viele das tun. Ich habe bei uns im Unternehmen auch erst mit einem Anwalt drohen mussen, bis sie den Firmenanwalt befragt und festgestellt haben, dass das BEEG eindeutig ist. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. Für Juni und August steht Dir Urlaub zu, nur der Juli darf gekürzt werden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 02.08.2017, 12:44



Antwort auf: Elternzeit Urlaubsanspruch

Liebe Lilly, Ich danke für die Antwort! Dann werde ich das auch so machen mit Anwalt :drohen" mal sehen ob sie so nachgeben werden Viele grüße, Chrissi

von Chrisi81 am 03.08.2017, 04:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch vor Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe jetzt schon so viel zu dem Thema gelesen, aber es gab irgendwie 1000 verschiedene Antworten dazu. Aktuell bin ich im Mutterschutz (vorher BV). Gerne würde ich 2,5 Jahre Elternzeit nehmen. Im 2ten Jahr Geringfügig arbeiten und die letzten 5 Monate ,wo das Elterngeld wegfällt Teilzeit arbeiten. Für diese Zeit würde...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit/BV

Hallo, Ich habe letztes Jahr mein zweites Kind zur Welt gebracht und hatte in der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot. Zum Zeitpunkt als das Beschäftigungsverbot (Mitte März) erteilt wurde, hatte ich noch Resturlaub aus dem Vorjahr, welcher Ende März zu nehmen wäre. Ist dieser während des BVs tatsächlich abgelaufen oder ...


Elternzeit vorzeitig beenden - Urlaubsanspruch

Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger ...


Urlaubsanspruch nach 6 Jahren Elternzeit

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit und wieder schwanger. Die Elternzeit werde ich zu Beginn des Mutterschutzes beenden, dann Mutterschutzgeld beziehen und anschließend Elternzeit für Kind Nr 2 nehmen. Ich werde also zwischendurch nicht arbeiten und insgesamt 5-6 Jahre in Elternzeit sein. Verfällt mein Urlaubsanspruch von der Zeit vor Kind ...


Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Guten Tag, Ich habe bis 23.7. gearbeitet..daraufhin das Beschäftigungsverbot erhalten..ich hatte für das Jahr 2021 31 Urlaubstage über..habe 7 Tage genommen. Mein Mutterschutz begann am 18.10.21 und endete am 25.1.22 danach war ich in Elternzeit bis 16.11.22 Für 2021 wäre jetzt ein Urlaubsanspruch noch von 24 Tagen..ist das richtig? Wieviel Ur...


Urlaubsanspruch Elternzeit

Guten Tag, obwohl es hier sehr viele Einträge zu dem Thema gibt, konnte ich leider keine passende Antwort finden. Der Urlaubsanspruch wird ja pro vollem Kalendarmonat um 1/12 gekürzt, was ist wenn ich vom Tag der Geburt meines Kindes (5. des Kalendarmonats) 4 Wochenelternzeit nehme, dann einen Tag Urlaub und dann weitere 4 Wochen Elternzeit. ...


Unterbrechung Elternzeit (Teilzeit) - Urlaubsanspruch & AG-Zuschuss Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit und bin mit dem 2. Kind schwanger. Mein Urlaubsanspruch in der Teilzeit (4 Tage Woche) beträgt 24 Tage/Jahr (2 pro Monat). Ich habe bereits meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich die Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz Kind 2 beendigen möchte. Demnach gilt ab dem Tag des...


Urlaubsanspruch Elternzeit

Hallo Frau Bader, Meine Situation: ich war vom 17.5. bis 16.10. in Elternzeit ohne Bezüge (inkl 2 Monate MuSchu). Elternzeit gesamt geht vom 17.5.2023 bis 16.5.2025. Ich beginne eine Teilzeittätigkeit IN der Elternzeit am 17.10.23 bis 16.5.2025. Ich bin der Meinung, dass mein AG lediglich für die beiden vollen EZ Monate ohne Bezug den Urlaub ...


Urlaubsanspruch Partnerschaftsbonus / Teilzeit / Elternzeit / Sonderurlaub

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...