Sehr geehrte Frau Bader, ich werde 2 Jahre in EZ gehen. Mit dem Antrag auf Elternzeit weiss ich noch nicht, ob ich nach einem Jahr TZ (30h) gehen möchte oder kann. 1.Bin ich verpflichtet, jetzt dem Arbeitgeber mein Vorhaben in TZ zu gehen bereits anmelden (also mit dem Antrag auf EZ) oder kann ich das auch erst mit Beginn des 2. EZ Jahres beantragen. 2. Muss der Arbeitgeber die TZ genehmigen? 3. Falls er dies ablehnt, bekommt man dann wenigstens ALG1? Danke für die Antwort.
von chrissi14 am 25.07.2017, 10:33