Hallo, meine Frau und ich hatten ursprünglich vor, beide Elterngeld Plus zu beantragen und jeweils 3 Werktage arbeiten zu gehen. Allerdings hat meine Frau eine Gehaltserhöhung bekommen, so dass trotz reduzierter Arbeitszeit keine Gehaltseinbußen im Vergleich zu ihrer Beschäftigung VOR der Geburt hat. Von daher macht es auch keinen Sinn, für sie Elterngeld Plus zu beantragen. Daher kann ich alle Elterngeld-Ansprüche alleine in Anspruch nehmen und würde das auch gerne tun. Allerdings hatte ich die Elternzeit mit Teilzeit-Tätigkeit nur für das erste Lebensjahr beantragt. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Verlängerung nur mit Einverständnis des Arbeitgebers möglich, ist das korrekt? Vielen Dank A.D.
von AndreD am 12.07.2017, 16:07