Hallo, bis jetzt war ich Vollzeitbeschäftigt und momentan im Beschäftigungsverbot.
Meine Frage zum Elterngeld und zur Elternzeit ist, ist es möglich die Elternzeit zu variieren.
Also z.B vier Monate Vollzeitmami zu sein und dann acht Monate in Kombination mit Teilzeitarbeit+ Kindergeld ?
Und habe ich nach Ende der Elternzeit wieder ein Anspruch auf meine Vollzeitstelle oder muss ich das neu beantragen und hoffen das der Arbeitgeber gnädig ist?
Ich lebe mit dem werdenden Kindsvater nicht in einem Haushalt gelte ich somit als alleinerziehend?
Vielen Dank :-)
von
Jäzzmän
am 30.07.2016, 22:41
Antwort auf:
Elternzeit Teilzeit und danach?
Hallo,
1. Sie können erst einmal zwei Jahre nehmen und in der EZ TZ arbeiten.
2. Sie haben dann wieder Anspruch auf die VZ Stelle
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2016
Antwort auf:
Elternzeit Teilzeit und danach?
Du verwechselst was - mein Eindruck. Jedenfalls dann wenn Du in Deutschland wohnst.
ElternGELD ist der finanzielle Ausgleich für bis zu 12 Monate bzw bei Alleinerziehenden bis zu 14 Monate bis zu einem Alter von 12 bzw 14 Monate des Kindes bei voller Auszahlung. Summe kann man auch halbieren, dann gibt es das Geld doppelt so lange. Verdient man in dieser Zeit (1te Jahr), wird alles an Einkommen mit Ausnahme des Mindestsatzes von 300 € auf das Elterngeld angerechnet und dann eben entsprechend gekürzt. Und, als Arbeitnehmer muss man sich in EZ befinden und darf nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.
ElternZEIT ist die Zeit wo der AG einem die alte Stelle "freihält" und das darf man bis zu 3 Jahre. DEr AG muss nicht die gleiche Stelle einem wiedergeben, aber eine vergleichbare. Man muss sich aber für die ersten beiden Jahre festlegen - egal wie - und kann dann auch ohne Zustimmung des AG das 3te Jahr an die ersten beiden dranhängen oder sich dieses auch für später bis zur Einschulung aufheben (mit Zustimmung des AG dann). Innerhalb der Elternzeit darf man bis zu 30 Std arbeiten, bei dem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. da der eigentliche Vertrag ja ruht.
Viele Mütter bleiben das erste Jahr daheim - in dem es eben Elterngeld gibt und arbeiten dann im 2ten und 3ten Jahr in Teilzeit oder sogar darüber hinaus. Im Idealfall dann i 2ten und 3ten Jahr dann innerhalb der Elternzeit. Und schauen dann ob danach weiter Teilzeit gearbeitet werden soll oder doch wieder Vollzeit. Vorteil vor allen, solange man Elternzeit hat darf man in der regel nicht gekündigt werden und sollte sich ein weiteres Kind anmelden kann man zum neuen Mutterschutz die laufende EZ abbrechen und bekommt dann volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1.
Du kannst auch nur 4 Monate daheim bleiben und dann wieder Teilzeit arbeiten, dann wirst Du aber eben das Einkommen der Elterngeldkasse melden müssen und dort dann entsprechend von weniger bekommen. Musst Du dann ausrechnen ob es sich lohnt - auch wegen Kinderbetreuung.
Kindergeld davon ab gibt es völlig unabhängig. Das hat werde mit Elterngeld was zu tun noch mit Elternzeit. Es wird aber beim Unterhalt einen Rille spielen den dir ja der Kindsvater zahlen muss. Den im übrigen mindestens für das Kind, evtl auch sogar für dich. Selbst dann wenn ihr nicht verheiratet seit.
Mitglied inaktiv - 31.07.2016, 09:05