Elternzeit Teilung bzw Wiederaufnahme nach Arbeitsbeginn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Teilung bzw Wiederaufnahme nach Arbeitsbeginn

Ich habe für meine Tochter 12 Monate Elternzeit beantragt und arbeite seit Oktober wieder. Kann ich noch einmal ein Jahr Elternzeit beantragen das mir bezahlt wird? Oder würde ich für diese Zeit kein Elterngeld mehr bekommen da ich mir das volle Elterngeld auf 12 Monate auszahlen ließ, und dann vom Amt voll abhängig sein müsste? ? Aber ich habe ja jetzt wieder ein halbes Jahr gearbeitet. Nur ist mein Kind mehr krank als gesund und das bringt mich sehr in finanzielle Schwierigkeiten.

von Egyszeri am 17.03.2015, 21:10



Antwort auf: Elternzeit Teilung bzw Wiederaufnahme nach Arbeitsbeginn

Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo. erneut EZ benatragen, bekommen aber nicht noch einmal EG. Evtl. H IV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2015



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