Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und auch genommen. Jetzt arbeite ich zu 80% wieder. Will aber nicht mehr und würde gerne wieder in Elternzeit gehen. Geht das? Was muss ich tun? Ich würde gerne 6 Monate nehmen. Danke für Antwort. Viele Grüße
von
Lenarah
am 04.12.2016, 20:27
Antwort auf:
Elternzeit Teil 2
Hallo,
dann müssen Sie die Teilzeit wieder kündigen. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie noch im ersten Jahr sind oder nicht. Ein Anspruch auf Verlängerung über das Jahr hinaus haben Sie auf jeden Fall nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
Antwort auf:
Elternzeit Teil 2
Stimmt der AG zu ?
Ohne seine Zustimmung wird das nix bis zum 2. Geburtstag.
Das dritte Jahr könntest Du dann 7 Wochen vorher anmelden.
von
Sternenschnuppe
am 04.12.2016, 20:58
Antwort auf:
Elternzeit Teil 2
Arbeitest Du Teilzeit innerhalb der Elternzeit? Wäre ja sinnvoll gewesen bzw ist es wenn Du eh nicht Vollzeit arbeiten willst/kannst. Falls ja, dann kannst Du auch wieder die Teilzeit aufkündigen.
Hast Du dagegen keine Elternzeit mehr und deinen Vollzeitvertrag dauerhaft auf Teilzeit geändert, dann brauchst Du die Zustimmung des AG.
Mitglied inaktiv - 04.12.2016, 21:19