Hallo Frau Bader, kurz zu meinem Hintergrund: ich bin seit ca. 5 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, aktuell in Mutterschutz und habe mich dazu entschieden während der Elternzeit (2 Jahre) ein Fernstudium (Master) zu absolvieren. Ich möchte dieses aber nicht meinem Arbeitgeber mitteilen, da ich auf dieses Studium nicht angewiesen bin und falls es sich für mich als zu stressig rausstellen sollte, würde ich es auch wieder abbrechen. Für das aktuelle Wintersemester 2015/2016 bin ich jedoch bereits immatrikuliert. Im Antrag auf Elterngeld wird gefragt, ob ich aktuell studiere und ich bin mir nicht sicher was ich angeben soll. Muss ich angeben, dass ich studiere bzw. was wäre Ihre Empfehlung? Hätte diese Angabe Vor- bzw. Nachteile für mich? (Höhe Elterngeld? steuerliche Auswirkungen? Anspruch auf Kinderbetreuung? Weitere?) Würde mein Arbeitgeber hiervon erfahren? Herzlichen Dank im Voraus & beste Grüße!
von ie_caro am 22.10.2015, 17:58