Frage: Elternzeit/Neue Stelle/Kündigung

Hallo Frau Bader, Leider werde ich online für meinen scheinbar speziellen Fall keine Antwort und hoffe nun umso mehr auf Ihren Rat. Eckdaten: Elterngeldplus-Bezug bis April 2021 In Elternzeit bis August 2022 Nun ändert sich aber folgendes: - nebenbei selbstständig mit Kleingewerbe - Teilzeitstelle 20 Std/Woche bei neuem Arbeitgeber Muss ich meine ursprüngliche Stelle kündigen? Eine Einverständnis des Arbeitgebers zu einer anderen Beschäftigung liegt vor. Wenn ich die ursprüngliche Stelle kündige, wie wirkt sich das auf die Elternzeit aus? Ergeben sich für mich Nachteile die ich gerade übersehe? Vielen lieben Dank im Voraus und einen guten Start ins Wochenende.

von MaSaDe am 05.03.2021, 23:35



Antwort auf: Elternzeit/Neue Stelle/Kündigung

Hallo, Sie können mit Zustimmung des alten AG in TZ bei einem anderen AG in dr EZ arbeiten. Wenn Sie kündigen hat das nichts mit dem EG zu tun, es endet aber die EZ. Wenn Sie kein EG mehr bekommen, können Sie auch nicht weiter beitragsfrei KK-versichert sein (was Sie eh nicht sind, wenn die Selbständigkeit bestimmte Ausmaße hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2021



Antwort auf: Elternzeit/Neue Stelle/Kündigung

wenn du kündigst (warum schwebt dir das vor?) hast du keine elternzeit mehr. ist der job eim anderen AG auf diese EZ befristet?

von mellomania am 06.03.2021, 05:07



Antwort auf: Elternzeit/Neue Stelle/Kündigung

Deine Teilzeit Tätigkeit musst du der EG stelle mitteilen. Es wird mit dem egplus verrechnet bis April 21. danach ist es egal Kündigen musst du beim alten AG nicht. Ich hoffe, die tz ist auf die EZ begrenzt. Weil sollte noch ein Kind in der EZ folgen, kannst du diese zum neuen Mutterschutz beenden. Um dann nach Vertrag vor EZ das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Du hast nämlich dann zu viele Wochen std. ----- aber nur dann. Z.zt ist alles in Ordnung so

Mitglied inaktiv - 06.03.2021, 06:50



Antwort auf: Elternzeit/Neue Stelle/Kündigung

Puh, danke für eure Antworten. Die TZ-Stelle ist auf 1 Jahr befristet - März 2022. Die Elternzeit der VZ-Stelle geht bis August 2022. Also muss ich nicht zwangsläufig kündigen und könnte z.b. abwarten ob die TZ-Stelle verlängert werden würde? Würde langfristig die VZ gegen die TZ ersetzen wollen. Sofern das Kleingewerbe einen Teil der Differenz im Verdienst aufhängt. Liebe Grüße

von MaSaDe am 07.03.2021, 20:54



Antwort auf: Elternzeit/Neue Stelle/Kündigung

Du musst nicht kündigen. Solltest du genau zum Ende der EZ hast du 3 Monate Frist. Vorher mit deiner normalen vom vollzeit Vertrag

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 21:52



Antwort auf: Elternzeit/Neue Stelle/Kündigung

Ich danke dir

von MaSaDe am 07.03.2021, 22:12



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