Frage: Elternzeit / Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin erneut schwanger mit meinem 2. Kind. Vorauss. EET 13.06.16. Momentan befinde ich mich bis zum 16.02.16 in Elternzeit ( 3 Jahre). Kann ich nach der Geburt des 2. Kindes Elternzeit bis zum 31.08.18 stellen? Oder gehen nur volle Jahre ohne Zustimmung des Arbeitgebers? Mein Arbeitgeber weiß noch nicht, dass ich wieder schwanger bin. Wir haben im Oktober vereinbart, dass wir im Dezember/Januar über eine Weiterbeschäftigung wie und wo sprechen wollen. Ich habe auch im September einen schriftlichen Teilzeitantrag von 36 auf 32 Stunden gestellt (da wusste ich noch nicht, dass ich schwanger bin). Dazu wurde noch nicht konkret Stellung genommen bzw. ich habe auch noch keine Ablehnung erhalten (Arbeitgeber beschäftigt 170 Mitarbeiter). Ich habe nur mündlich im Oktober erwähnt, dass ich mir auch eine Beschäftigung zwischen 15-32 Stunden vorstellen könnte. Eine Teilzeit Beschäftigung war in der Elternzeit leider nicht möglich. Können die jetzt von mir nur 15 Stunden verlangen? Ich möchte ungern auf das fehlende Geld bis August verzichten. Wenn ich 32 Stunden arbeite bis Anfang Mai, bekomme ich ja auch mehr Mutterschaftsgeld?! Sollte ich einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen und unterschreiben, werde ich ja gesperrt vom Arbeitsamt. Bekomme ich dann überhaupt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Kann man eine Abfindung etwas höher ausfallen auf Grund der Schwangerschaft? Gibt es da Erfahrungen? Vielen Dank! Schöne Grüße, Carolin

von Bademeisterin77 am 08.12.2015, 13:55



Antwort auf: Elternzeit / Mutterschaftsgeld

Hallo, problematisch könnte sein, dass der Antrag, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, als genehmigt gilt. Sie sollten sich schnellstens mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und regeln, wie es konkret weitergeht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2015



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