Elternzeit / Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 2.Kind bei Teilzeitin Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit / Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 2.Kind bei Teilzeitin Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich sehe recht viele schöne Fragen und Antworten zu meinem Thema, aber ich habe noch ein paar Fragen speziell zu meinem Fall: Ich befinde mich in Elternzeit für mein 1. Kind, geb. Mai 2011, beantragt 2 Jahre, also noch bis Mai 2013. Ich habe seit Juli 2012 30 STunden in Teilzeit gearbeitet. Ich bin erneut schwanger (EB April 2013, Mutterschutz Anf. März 2013) und würde nun wie folgt folgende "Anträge" bei meinem Arbeitger einreichen: a) Verlängerung der ELternzeit meines 1.Kindes von 2 auf 3 Jahre b) Ankündigung, dass die verbleibende Elternzeit des 1. Kindes auf die Elternzeit des 2. Kindes angerechnet werden soll (also ca. 14 Monate) c) Vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit 1.Kind wegen erneuter Schwangerschaft zum Mutterschutz des 2. Kindes Meine Absichten: EIne verlängerte Elternzeit nach meinem 2. Kind zu erhalten ( womöglich 3 Jahre, plus 14 Monate) und Mutterschschaftsgeld berechnet auf das volle Lohn und nicht das Teillohn zu erhalten. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Kann ich grundsätzlich so vorgehen? Was gibt es zu beachten, was ich nicht bedacht haben könnte? 2. Habe ich "nachteile" im Mutterschaftsgeld weil ich Teilzeit in ELternzeit gearbeitet habe und nicht so wie andere gar nicht gearbeitet? 3. GIbt es irgendwelche Fristen zu beachten? Soll ich z.B. zuerst die Verlängerung beantragen oder kann ich das alles in einem Schreiben machen? IRgendwelceh Fristen zu beachten mit der VOrzeitgen Beendigung der Elternzeit 1.Kind? 4. Muss ich dann was bei der erneuten Beantragung Elternzeit für das 2.Kind beahten ? Kann ich wieder 2 Jahre beantragen, dann 1 Jahr verlängern, dann 14 Monate verlängern oder mussich von vorherein 4 Jahre und 2 Monate beanragen? DANKE!

von Emessy am 20.01.2013, 06:07



Antwort auf: Elternzeit / Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 2.Kind bei Teilzeitin Elternzeit?

Hallo, sorry, das ist eine umfangreiche Einzelberatung - das sprengt den Rahmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2013



Antwort auf: Elternzeit / Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 2.Kind bei Teilzeitin Elternzeit?

Du solltest Dich entscheiden ob Du nun verlängern willst oder nicht. Beides geht nicht. Mein Rat : 1. Elternzeit zum Tag vorm neuen Mutterschutz beenden. Für Kind 2 die vollen 3 Jahre nehmen, und den Rest von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geb. übertragen. Ab wann willst Du wieder arbeiten ? Ich schätze in Teilzeit ? Das kannst Du ja wie jetzt auch in der Elternzeit dann. Mutterschaftsgeld wird auf den Vollzeitlohn sein bei dem Vorgehen.

von Sternenschnuppe am 20.01.2013, 07:02



Antwort auf: Elternzeit / Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 2.Kind bei Teilzeitin Elternzeit?

Hallo Sternschnuppe, danke vorerst, dass du mir schon einige Fragen beantwortest hast. Habe mich schon entschieden, dass ich die 1. Elternzeit verlängern möchte, beides möchte ich gar nicht :) Kann ich jetzt einfach meine 2 Jahre 1. Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und dann gleich die ELternzeit vorzeitig wegen erneuter Schwangerschaft beenden, also alles so auf einmal? Obwohl ich dann gleich wieder in Mutterschutz gehe? Wenn das 2. Kind dann ca. 1 Jahr ist, möchte ich wieder in Teilzeit arbeiten, fände ich in (verlängerter) Elternzeit natürlich auch besser...Aber im Großen und Ganzen gibt's du mir in meinem VOrhaben also Recht, dann werde ich mal bei meinem Arbeitgeber für WIrbel sorgen :)

von Emessy am 20.01.2013, 12:10



Antwort auf: Elternzeit / Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 2.Kind bei Teilzeitin Elternzeit?

Du schreibst immer noch von verlängern und beenden gleichzietig. Vielleicht bin ich heute auch nur zu unausgeschlafen. Dann beende ! die erste Elternzeit, lass Dir die Monate übertragen. Nehme von Kind 2 alles, von Kind 1 danach den Rest ( AG muss zustimmen ) und schreibe gleich rein, dass Du ab ( Datum ) Teilzeit arbeiten möchtest.

von Sternenschnuppe am 20.01.2013, 17:08



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