Hallo Frau Bader,
ich habe noch eine Frage:
Ich habe Elternzeit bis Ende Nov.
Mein Arbeitgeber hat mich angeschrieben, ich solle bis Ende Juli mitteilen, ob ich die EZ verlängern will (unter völliger Freistellung vom Dienst oder unter Ermässigung der Arbeitszeit) oder ob ich ab Dezember wieder voll arbeiten werde.
Ist seine Fristsetzung bis Ende Juni rechtens?
Ich weiß noch nicht, ob ich die EZ verlängere und für wieviele Std. ich arbeiten kann. Bis wann bin ich verpflichet, den AG zu unterrichten?
Was ist, wenn ich die EZ erstmal verlängern will, ohne zu arbeiten, und erst ab März in TZ arbeiten möchte - muss ich dann auch jetzt schon dem AG mitteilen, wie ich im März arbeien werde? Wie sind hier die Fristen, wie kann ich vorgehen?
DANKE
von
Vivi.1981
am 30.06.2017, 00:08
Antwort auf:
Elternzeit - Mitteilungspflichten an AG, Fristen
Hallo,
da sie nur ein Jahr Elternzeit genommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen das also großzügig anbietet, und dabei zu seiner Planung eine Frist setzt, würde ich das annehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2017
Antwort auf:
Elternzeit - Mitteilungspflichten an AG, Fristen
Hier wäre es wichtig zu wissen, wann dein Kind geboren wurde!
von
chrissicat
am 30.06.2017, 05:06
Antwort auf:
Elternzeit - Mitteilungspflichten an AG, Fristen
Mein Kind wurde am 27.08.2016 geboren
von
Vivi.1981
am 30.06.2017, 08:27
Antwort auf:
Elternzeit - Mitteilungspflichten an AG, Fristen
Dann muss dein Arbeitgeber dir keine weitere Elternzeit bewilligen, es ist also ein großes Entgegenkommen von seiner Seite aus. Ich würde mir schleunigst Gedanken machen und ihm dann Bescheid geben, nicjt das er sein Angebot zurück zieht und du dann arbeiten musst und zwar Vollzeit
von
sterntaler82
am 30.06.2017, 08:47