Guten Tag,
ich habe da mal eine Frage zwecks Elternzeit beim Arbeitgeber von meinem Mann beantragen.
Und zwar möchte er den 1.LM und den 14.LM nehmen. Aber wie schreibe ich es? Kann ich bei dem 1.LM schreiben, dass er ab Entlassung der Frau aus der Klinik seine Elternzeit beginnt. Da wir es sinnlos finden,ab Geburt zu schreiben falls es doch zu einem längeren KH-Aufenthalt kommt. Wie ist das mit dem Elterngeld? Und dann 4 Wochen auszählen, wenn man dann weis wie der Entlassungstag ist??Und das dann als Ende der Elternzeit nehmen?Und dann möchte er ja noch den 14.Monat nehmen und das schon mal kurz anmelden und dann wieder 7 Wochen vorher einreichen?Liebe Grüße
von
silver25
am 12.04.2017, 13:19
Antwort auf:
Elternzeit Mann
Hallo,
er muss sich eine Wo. nach der Geburt festlegen - da weiss er doch schon, ob es zu einem làngeren Aufenthalt kommt.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2017
Antwort auf:
Elternzeit Mann
ihr beantragt sieben wochen schriftlich vor geburt die LEBENSMONATE des Kindes. es MUSS vom geburtsdatum her sein, also geht es ab TAG geburt und nicht erst, wenn ihr daheim seid.
wenn die geburtsurkunde da ist, schreibt ihr erneut an den AG mit dem genauen DATUM (Tag der Geburt). also wenn das kind am 30.5. kommt. z.b. beantragt ihr erst den 1. und 14. lebensmonat pauschal und DANN NOCHMAL 30.5. bis 29.6. (1. LM) und 30.3. bis 29.4. anders geht es nicht
von
mellomania
am 12.04.2017, 13:35
Antwort auf:
Elternzeit Mann
Er kann schon ab dem Entlasstag Elternzeit nehmen - dann gibt's aber kein Elterngeld :). Fürs Elterngeld MUSS die Elternzeit in vollen Lebensmonaten genommen werden!
von
malini
am 12.04.2017, 17:52
Antwort auf:
Elternzeit Mann
das ist richtig.
von
mellomania
am 12.04.2017, 19:30