Sehr geehrte Frau Bauer,
meine Elternzeit ist vom 05.9.- 4.11.17 geplant, zum 5.11.17 möchte ich bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
Wie handhabe ich es wegen der Kündigung?
In meinen Arbeitsvertrag steht "es gelten die allgemeinen Kündigungsfristen"
Kündige ich bei meinem alten Arbeitgeber zum 30.09. oder 31.10 und melde mich bis zum 4.11. beim Arbeitsamt oder kündige ich zum 4.11.?
Bei der Kündigung zum 4.11. müsste ich wahrscheinlich um einen Auflösungsvertrag bitten da nicht zum Monatsende; kann dies der Arbeitgeber verweigern?
Vielen Dank für Ihre Mühen
Hella
von
Merle2000
am 09.05.2017, 18:03
Antwort auf:
Elternzeit Jobwechsel
Hallo,
wenn Sie zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Sie würden dann eben Tag genau kündigen, das kann der Arbeitgeber nicht verweigern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2017
Antwort auf:
Elternzeit Jobwechsel
Das ist doch nicht so ein gravierendes Problem, darüber würde ich einfach mit der Personalabteilung sprechen. Vor allem wenn du es jetzt schon weißt, wäre es gut, den AG sehr früh zu informieren was ihn erwartet, dass du nämlich aus dem Betrieb ausscheiden wirst.
Mitglied inaktiv - 09.05.2017, 18:14