Elternzeit + Beschäftigungsverbot + erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit + Beschäftigungsverbot + erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im September. Ich würde dann wieder vollzeit arbeiten gehen. Wir planen jedoch bereits jetzt ein 2. Kind (altersbedingt möchte ich nicht länger warten). Was wäre, wenn ich jetzt schwanger werden würde, als vor Arbeitsbeginn im September. 1.- Wann muss ich spätestens meinem Arbeitgeber sagen, ob ich in Voll- oder Teilzeit zurück komme oder überhaupt weiter dort arbeite ? Gibt es eine Mitteilungsfrist. 2-Muss ich meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, das ich vollzeit zurück komme oder reicht das telefonisch? Gibt es da Vorschriften? 3.- wenn ich meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt habe, das ich vollzeit arbeite, sich aber kurz vorher etwas ändert und ich dann doch nur noch Teilzeit arbeiten kann, muss das mein Arbeitgeber akzeptieren oder kann er verweigern, wenn ich einmal vollzeit zugesagt habe. 4. -Ich hatte in der letzten Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot und werde bei erneuter Schwangerschaft laut Arzt wieder eins bekommen (gesundheitliche Gründe). Wie wäre es denn zb ich werde im Juni 14 schwanger und im September müsste ich wieder arbeiten (Vollzeit) und wenn ich meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt habe, das ich Vollzeit ab September zurück komme. Muss mein Arbeitgeber mir dann ab September, also nach Elternzeit, trotzdem mein volles Gehalt zahlen, trotz Beschäftigungsverbot ? Oder geh ich dann ab September leer aus, weil das Beschäftigungsverbot in der Elternzeit ausgestellt wird. 4. Sollte ich vor Arbeitsantritt schwanger werden, muss ich meine jetzige Elternzeit vorzeitig beenden? Ich habe da mal irgendwas gelesen, das man sonst keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat und der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung akzeptieren muss. Sorry wegen der vielen Fragen. Danke MaDa

von MaDa am 07.02.2014, 22:36



Antwort auf: Elternzeit + Beschäftigungsverbot + erneut schwanger

Hallo, 1. Wenn Sie VZ zurückkommen gibt es keine Frist, bei TZ sind es 7 Wo. 2. Wenn Sie VZ zurückkommen, geht das automatisch 3. Da kann es Probleme geben 4. Ja, Sie bekommen den Lohn wie ohne BV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2014



Antwort auf: Elternzeit + Beschäftigungsverbot + erneut schwanger

1) Eigentlicht gibts da keine, denn es ist ja klar, dass du auf deinen alten Job zurück gehst. Möchtest du Teilzeit machen, solltest du dich spätestens 3 Monate vorher melden (Wenn du schwanger werden möchtest und noch Elternzeit zur Verfügung hast, wäre Teilzeit in Elternzeit klüger) Möchtest du kündigen, musst du das 3 Monate vor Ende der EZ machen. 2) Arbeitsrechtliche Absprachen? Sollten lieber schriftlich erfolgen! Telefonisch kann niemand beweisen... 3) Teilzeit muss nur unter gewissen Umständen gewährt werden. Und welche kurzfristigen Änderungen sollten sich ergeben, nach denen der AG springen soll? Schließlich habt ihr einen gültigen Vollzeitvertrag! 4) Ja, volles Gehalt. Das BV wird da erst nach der EZ ausgestellt bzw zum Ende hin. 5) Du darfst die EZ nicht aufgrund von Schwangerschaft beenden. Das geht nur zum neuen Mutterschutz. Und damit ist der reguläre 6-wöchige vor der Geburt gemeint. Beginnt dieser MuSchu am 09.08.14 muss der AG das Ende der EZ zum 08.08.14 akzeptieren. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.02.2014, 09:44



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