Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im September. Ich würde dann wieder vollzeit arbeiten gehen. Wir planen jedoch bereits jetzt ein 2. Kind (altersbedingt möchte ich nicht länger warten). Was wäre, wenn ich jetzt schwanger werden würde, als vor Arbeitsbeginn im September. 1.- Wann muss ich spätestens meinem Arbeitgeber sagen, ob ich in Voll- oder Teilzeit zurück komme oder überhaupt weiter dort arbeite ? Gibt es eine Mitteilungsfrist. 2-Muss ich meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, das ich vollzeit zurück komme oder reicht das telefonisch? Gibt es da Vorschriften? 3.- wenn ich meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt habe, das ich vollzeit arbeite, sich aber kurz vorher etwas ändert und ich dann doch nur noch Teilzeit arbeiten kann, muss das mein Arbeitgeber akzeptieren oder kann er verweigern, wenn ich einmal vollzeit zugesagt habe. 4. -Ich hatte in der letzten Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot und werde bei erneuter Schwangerschaft laut Arzt wieder eins bekommen (gesundheitliche Gründe). Wie wäre es denn zb ich werde im Juni 14 schwanger und im September müsste ich wieder arbeiten (Vollzeit) und wenn ich meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt habe, das ich Vollzeit ab September zurück komme. Muss mein Arbeitgeber mir dann ab September, also nach Elternzeit, trotzdem mein volles Gehalt zahlen, trotz Beschäftigungsverbot ? Oder geh ich dann ab September leer aus, weil das Beschäftigungsverbot in der Elternzeit ausgestellt wird. 4. Sollte ich vor Arbeitsantritt schwanger werden, muss ich meine jetzige Elternzeit vorzeitig beenden? Ich habe da mal irgendwas gelesen, das man sonst keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat und der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung akzeptieren muss. Sorry wegen der vielen Fragen. Danke MaDa
von MaDa am 07.02.2014, 22:36