Guten Tag Frau Bader,
am 29.01.2013 (3. Geburtstag meiner Tochter) endet meine Elternzeit nach 3 Kindern (6 Jahre, 4 Jahre und bald 3 Jahre).
Ich möchte/kann nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz.
Ist es korrekt 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit zu kündigen?
Soll ich dann, im Kündigungsschreiben auf den 29.01.2013 per Einschreiben kündigen?
Was muss ich danach beachten? Krankenkasse, Arbeitsamt?
Ich möchte kein Arbeitslosengeld beantragen und möchte mich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Carie80
von
Carie80
am 12.09.2012, 22:55
Antwort auf:
Elternzeit AN Kündigung?
Hallo,
Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich.
Wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie sich auch nicht beim Arbeitsamt melden, ich würde dies jedoch rein vorsorglich tun, falls sich in der Zukunft etwas ändert.
Sie sind mit Beendigung des Vertrages nicht mehr selber pflichtversichert, Sie haben die Möglichkeit, sich über ihren Ehemann zu versichern, wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Das ist mit den drei Kindern die günstigste Lösung.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2012