hallo,
ich arbeite seit 2002 in einem Betrieb und bin momentan in Elternzeit. Nun arbeite ich seit Oktober wieder in meinem Betrieb als 450 eur Kraft.
Bis jetzt habe ich noch keinen neuen Vertrag sondern noch meinen alten Vollzeitvertrag.
Da es bei uns immer wieder sehr viele betriebsbedingte Kündigungen gibt und auch wieder letzte Woche und mir nun gesagt wurde ich bekomme einen 450 eur Vertrag weiß ich nicht ob das für mich ein guter Deal ist einen neuen Vertrag zu unterschreiben und womöglich in absehbarer Zeit gekündigt zu werden.
Sind dann meine Abfindungschancen und auch meine Kündigungsfrist von 5 Monaten glaube ich nicht dahin?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Gruß
Tanja
von
xantia
am 03.12.2014, 12:18
Antwort auf:
Elternzeit 450 eur Job Kündigung
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, arbeiten Sie in einem Minijob in ihrem alten Betrieb in Elternzeit. Dann sind Sie unkündbar. Wenn Sie einen neuen Vertrag für den Minijob unterzeichnen, sollten Sie darauf achten, dass dieser auf die Elternzeit befristet ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2014
Antwort auf:
Elternzeit 450 eur Job Kündigung
Wieso willst Du einen neuen Vertrag haben?
Willst du deinen Vollzeitvertrag komplett kündigen und nur noch Minijob machen?
Solange Du Elternzeit hast, "ruht" Dein Vollzeitvertrag, ausser eben du willigst einer Kündigung dessen an - und den Fehler machen mitunter einige. Wenn Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeitest, oder einen Minijob machst, dann gibt es entweder eine Zusatzvereinbarung zum Vollzeitvertrag, oder aber einen Vertrag der auf die Elternzeit BEFRISTET ist. Und auf diese Befristung solltest du genau auch achten. Grundsätzlich finde ich es persönlicher besser, man arbeitete Teilzeit innerhalb der Elternzeit, dann werden einfach die Stunden entsprechend runtergerechnet. Im Fall der Fälle auch Urlaubstage, Weihnachtsgeld, ect.
Zum Ende der Elternzeit kannst du dir dann überlegen, willst du eine dauerfhafte Änderung der Stunden, oder nach der Elternzeit wieder voll einsteigen. Dann lebt der alte Vertrag wieder auf. Und frühstens dann dürfte der AG dich auch kündigen.
Mitglied inaktiv - 03.12.2014, 13:42