Frage: Elternzeit 3. Kind

Hallo, ich bin gerade am Überlegen, wie ich die noch aufgeschobene und bald neu anstehende Elternzeit am besten nutzen kann. Kind 1 (4/2011) noch 1 Jahr aufgeschoben Kind 2 (12/2013) noch 1 Jahr aufgeschoben Kind 3 (errechnet für 12/2016) Stimmt es, dass man jetzt 2 Jahre aufschieben darf? Meine momentane Überlegung sähe dann so aus. Geburt Kind 3: 1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre aufschieben Restelternzeit Kind 1 Restelternzeit Kind 2 Restelternzeit Kind 3 Antrag auf Elternzeit von Kind 1 müsste ich dann 13 Wochen vor Ende von Elternzeit Kind 3 stellen, richtig? Oder muss ich das bereits bei der Geburt von Kind 3 angeben, weil man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss? (irgendsowas war doch bisher der Fall). Besonders geht es mir darum, dass ich NICHT bereits nach einem Jahr wieder arbeiten möchte, sondern erst im Laufe des zweiten Jahres nach der Geburt wieder einsteigen möchte in TZ in Elternzeit (damit mir de TZ voll auf die Rente angerechnet wird). Wenn ich nicht zwei Jahre von Kind 3 aufschieben darf sondern wie bisher nur 1 Jahr - wie ist es dann mit der Restelternzeit von Kind 1? Ich würde 12/2018 die restliche Elternzeit von Kind 1 beginnen wollen, die würde dann nur bis 4/2019 gehen und die restlichen Monate verfallen. Oder habe ich da einen Denkfehler? Im Gesetz steht doch was bis zum 8. Lebensjahr darf man aufschieben (oder muss sie bis dahin nur begonnen und nicht beendet sein?) Darf ich die Elternzeit zu jedem Datum nehmen, oder ist es wichtig, an welchem Tag das Kind geboren wurde? (Da war irgendwas bei Kind 2 als mein Mann in EZ gegangen ist. Weiß aber nicht mehr, ob das um die EZ allgemein ging oder was mit dem Elterngeld zu tun hatte). VG und danke für die Hilfe kruemel

von kruemel-inside am 08.09.2016, 13:44



Antwort auf: Elternzeit 3. Kind

Hallo, für 1 u 2 können Sie 12 Mo aufheben, für Kind 3 24. Sie können das mit Zustimmung alles dran hängen (bei Kind 3 ohne Zustimmung). Sie müssen sich aber auch bei Kind 3 für 2 Jahre festlegen. Antragsfrist 7 Wo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2016



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