Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit in Elternzeit, arbeite aber seit August wieder 26 Stunden. Nach der Geburt habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beim AG beantragt mit dem Teilzeitwunch nach 16 Monaten. Die Elternzeit endet am 14.04.17. Nun möchte ich diese mit der Teilzeit verlängern. Wann kann ich das beantragen? Kann ich in dem Rahmen vielleicht auch meine Stunden auf 30 hoch setzen oder kann das abgelehnt werden?
Vielen Dank für Ihre Mühe
NettiB
von
NettiB
am 23.11.2016, 14:08
Antwort auf:
Elternzeit 3. Jahr
Hallo,
Sie haben einen Anspruch auf Tz (auch 30 Std), wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen, auch schon ab Januar (das ist sogar besser, da müssen wichtige betriebliche Belange vorliegen)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2016
Antwort auf:
Elternzeit 3. Jahr
Nachtrag: kann ich die Stunden auch zum Beispiel schon ab Januar hoch setzen lassen ?
von
NettiB
am 23.11.2016, 21:32
Antwort auf:
Elternzeit 3. Jahr
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Muss ich das schriftlich innerhalb einer Frist beantragen die Erhöhung?
Ab wann kann/muss ich das 3. Jahr beantragen?
von
NettiB
am 24.11.2016, 14:14