Frage: Elternzeit 2 tes mal beenden

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe Anfang 2014 eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt und genehmigt bekommen. Ende 2015 habe ich diese vorzeitig beendet, da meine 2 tochter zur welt kam. Ich habe von da an 3 jahre Elternzeit von meiner Tochter + 1 Jahr rest von meinem sohn also insgesamt 4 jahre bis ende 2019. Nun meine Frage, ich bin erneut schwanger, kann ich erneut die Elternzeit unterbrechen zur Geburt des 3 kindes oder wiw funktioniert das ganze? Das Kind wird defintiv vor elternzeitende zur welt kommen.

von Issen27 am 19.04.2018, 16:16



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

Hallo, Sie haben nur zwei Abschnitte u die sind aufgebraucht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2018



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

natürlich. aber nicht erst zu geburt sondern einen tag vor beginn mutterschutz. sind die reste vom kind 2014 alle weg? du hättest wenn überhaupt nur noch ein jahr, da sie über drei ist. nimm dann erst ein jahr fürs 3. kind und mach die reste von den ersten beiden weg nach dem einen jahr, dann hast noch zwei glatte jahre fürs 3. kind übrig. sonst verfällt dir womöglich was

von mellomania am 19.04.2018, 19:29



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

Ja, du kannst die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden, du bekommst dann wieder Mutterschaftsgeld + Arbeitgeber-Zuschuss. Die Rest-Elternzeit von Kind 1 verfällt dann allerdings, da die Elternzeit für Geburten vor dem 1.7.15 auf maximal 2 Zeiträume verteilt werden kann.

von chrissicat am 19.04.2018, 20:27



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

zum verständnis. rest vom sohn ein jahr, ist er der erstgeborene? dann stimmt es, nix mehr übrig. da eben nur zwei abschnitte möglich waren.

von mellomania am 19.04.2018, 20:47



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

Erstmal lieben dank mädels Mir geht es gar nicht um irgendeine Restelternzeit, sondern wirklich nur darum ob ich die jetzige Elternzeit wieder vorzeitig beenden kann? Da ich das ja schon maö gemacht habe bei kind 1 für Kind 2. Das letzte jahr von meinem 1 wäre dann zwar nicht auf sondern nur 2 Monate aber das wäre mir egal. Ich war nur seid der Geburt von kind 1 nicjt mehr arbeiten und wusste nun nicht ob das alles egal ist und ich trotzdem wieder vorzeitig beenden kann und normal wieder 3 Jahre habe fürs neue Ich hoffe ihr versteht mich

von Issen27 am 20.04.2018, 14:33



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

klar, du darfst so oft vorzeitig für neuen mutterschutz beenden wie du magst. da gibt es keine grenze, nur das resterechnen ist sehr kompliziert, wenn du dann immer die reste am laufen hast und die beendetst :-) ich mache das jeden tag und habe momentan eine dame, die bekommt das vierte kind. ich kann euch sagen, da rechnet man sich einen wolf, damit nix verloren geht...

von mellomania am 20.04.2018, 15:02



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

Ok. Das mit dem rest Elternzeit verstehe ich nicht so wirklich soweit weiß können nur volle jahre genommen werden oder? Also die Elternzeit von kind 2 läuft mitte Dezember aus. Das waren dann volle 3 jahre. Danach würde das letzte jahr von kind 1 anfangen. Allerdings ist 15.11.2018 der ET von kind 3. Somit müsste oder kann ich ja wie ihr sagt 6 Wochen vorher vorzeitig beenden?! Wobei ich dann ja noch in der elternzeit von kind 2 bin. Oder verfällt das letzte jahr von kind 1 dann trotzdem. Ich bekomme dann doch ganz normal 6 wochen vorher 8 wochen nachher das geld oder? Und ich kann elternzeit für kind 3 einreichen und es läuft wie jetzt weiter auch mit der kk usw.

von Issen27 am 20.04.2018, 19:53



Antwort auf: Elternzeit 2 tes mal beenden

Ah, ok, dann hatte ich das erst falsch verstanden. Ich dachte, du seist aktuell in dem 2. EZ-Zeitraum von Kind 1. Ja, du kannst die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommst dann ganz normal Mutterschaftsgeld + Zuschuss für die 6 Wochen vor ET + 8 (oder 12) Wochen nach der Geburt. Da du dann für Kind 1 doch nur 1 Zeitabschnitt genommen hast, kannst du das 1 verbleibende Jahr auf Antrag(!!!) noch bis zum 8. Lebensjahr nehmen. Die von Kind 2 nicht in Anspruch genommene Elternzeit kannst du auch noch nehmen. Elternzeit muss nicht in vollen Jahren genommen werden.

von chrissicat am 20.04.2018, 22:43



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