Hallo Frau Bader, ich möchte ganz sicher nach der Geburt ein Jahr zu Hause bleiben und dann im 2. oder 3. Jahr 15-20 Stunden wieder arbeiten. Das steht noch nicht genau fest. Beantrage ich nun 2 oder 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und dem Staat? Ich überlege, dass Elterngeld 2 Jahre zu beanspruchen. Sollte ich dann im 2. Jahr in Teilzeit wieder arbeiten gehen, bekomme ich doch das gleiche Elterngeld wie im Jahr 1 zusätzlich weiter, oder? (+Geld für Teilzeitarbeit, oder nur bis 400€) In vielen Foren steht, dass man dann im 2. Jahr nicht mehr so viel bekommt, bzw. mit der Steuererklärung was zurück geben muss. Wenn es so wäre, wäre es doch sinnvoller nur 1 Jahr das Geld zu beanspruchen, oder? Zudem wünschen wir uns ein 2. Kind. Und hier habe ich folgendes gehört: Sollte man ein 2. Kind planen und Elterngeld 2 Jahre bekommen und zusätzlich 15-20St. arbeiten, berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind nicht auf die 15-20St. die Woche der letzten 12 Monate, sondern auf mein jetziges volles Gehalt. Stimmt dieses? Denn dann wäre es ja viel sinnvoller das Geld auf zwei Jahre aufzuteilen. Was würden Sie machen? Vielen dank für Ihre Unterstützung.
von AnneT.83 am 12.09.2014, 14:35