Hallo Frau Bader, kann ich meinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit zurückziehen, wenn die Zustimmung von meinem AG (Öffentlicher Dienst) nicht fristgerecht erfolgt ist? VET war der 07.08.2017. Tatsächlicher Geb. 04.08.2017. Ich habe vorsichtshalber sogar extra die Anträge auf Elternzeit (für zwei Jahre vom 03.10.2017 bis 03.08.2019) sowie Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit (entweder 9 Stunden im Einvernehmen mit dem AG oder bei Ablehnung der 9 Stunden dann den Rechtsanspruch auf 15 Stunden) ab 01.11.2017 bis 03.08.2019 am 28.06.17 sowie noch mal erneut am 08.08.2017 gestellt. Es wurde mir bislang lediglich nur mitgeteilt, dass mir Elternzeit vom 03.10.2017 bis 31.10.2017 bewilligt wurde und mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit noch in Bearbeitung sei bzw darüber noch nicht entschieden wurde und ich noch Geduld haben soll. Meine Frage nun, die Anträge waren alle fristgerecht gestellt, Voraussetzung ist auch erfüllt, der Arbeitgeber ist ja nun wesentlich im Verzug mit seiner Antwort, es sind immerhin nur noch drei Wochen bis ein möglicher Arbeitsbeginn - ist eine jetzt noch kommende Zustimmung vom Arbeitgeber bindend für mich, wenn ich nun diese 15 Stunden doch nicht arbeiten könnte, zumal ich mich da auch nicht rechtzeitig drauf einstellen kann (Antrag bei 9 Std nur montags, und bei 15 Std nur montags den ganzen Tag und dienstags und mittwochs ein paar Stunden)???? Kann ich meinen Antrag auf Elternteilzeit zurückziehen? (Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies möglich und an welche Fristen muss ich mich halten?) Ich danke Ihnen bereits im voraus.
von Behördenfräulein am 09.10.2017, 00:00