Frage: Elternteilzeit

Guten Tag, ich bin nun seit dem 13.01.2014 bis erst mal 12.01.2016 in Elternzeit. Meine Fragen sind nun: Ich darf mir ja im 2. Jahr wieder etwas dazu verdienen, ohne, dass das auf das EG angerechnet wird... Ich hoffe, ich bin hier richtig informiert. Ich habe mir das EG auf 2 Jahre auszahlen lassen. Darf ich denn auch während der EZ bei meinem momentanen AG auf 450-Euro-Basis arbeiten? Wenn ja, wie ist das mit den Arbeitsverträgen? Bekomme ich für die EZ einen neuen und nach der EZ greift der alte wieder? Habe ich den Anspruch auf meinen alten Stundenlohn oder wird das für die Zeit eventuell neu gestaltet? Wenn ich das dritte Jahr auch noch zu Hause bleibe und ich würde in meinem jetzigen Betrieb auf Elternteilzeit wieder einsteigen läuft das da dann genau so? Wenn mir mein Chef diese Möglichkeiten nicht gibt, kann ich ohne seine Zustimmung denn für die EZ woanders arbeiten? Auf 450-Euro-Basis und dann später auf Elternteilzeit?? Vielen Dank!!!! LG Tanja

von Tanscha am 09.09.2014, 10:18



Antwort auf: Elternteilzeit

Hallo, im zweiten Jahr dürfen sie soviel dazu verdienen wie sie wollen. Sie dürfen nur nicht mehr als 30 h die Woche arbeiten. Wenn Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber arbeiten, muss er Ihnen anteilig Lohn bezahlen. Bei einem anderen Arbeitgeber darf er Ihnen das Arbeiten nur verbieten, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2014