Ich möchte gerne während meiner Elternzeit (das letzte Jahr) an meiner alten Stelle (wie gehabt als Leitung) in Teilzeit mit 50% arbeiten. Alle Richtlinien sind erfüllt.
Meine Frage lautet, kann meine Elternzeitvertretung dagegen ein Veto einlegen, da ich ja eigentlich noch in Elternzeit bin und sie diese Vertretung macht?
Mein Chef hat mir dazu geraten, die Elternzeit zu kündigen und Teilzeit zu benatragen (§ 10 Anlage 32 AVR), z.B. für die nächsten 5 Jahre.
Mir wäre aber meiner Variante lieber.
von
angeli79@web.de
am 16.10.2016, 10:10
Antwort auf:
Elternteilzeit, wie sieht es da mit der Elternzeitvertretung aus?
Hallo,
Er kann es aus betrieblichen Gründen alleine, zb weil die Leitung nicht in Tz gemacht werden kann.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2016
Antwort auf:
Elternteilzeit, wie sieht es da mit der Elternzeitvertretung aus?
Hallo,
eigentlich ist das alleine die Entscheidung des Chefs. Ein "Veto" - Recht der Vertreterung gibt es nicht, da Personalpolitik reine Aufgabe des Chefs ist.
Allerdings könnte sich die Vertreterung gegen eine Versetzung auf einen anderne Arbeitsplatz wehren. Der Chef müsste dann schauen, was er macht.
Wenn es betrieblich keine andere Möglichkeit gibt, die Vertretung gleichwertig einzusetzen, könnte der Chef der Gewährung von Elternzeit ggf. aus betrieblichen Gründen wiedersprechen.
Wenn Sie eine Vertragsänderung auf eine Teilzeitstelle vornehmen würden, dann hätte der Chef ggf. je nach Vertragstext auch das Recht, sie auf eine andere Stelle zu versetzen.
Jedoch könnte bei mehreren gleichwertigen Positionen im Unternehmen eine Umsetzung von Ihnen auf eine andere Stelle gleichfalls möglich sein.
Mitglied inaktiv - 16.10.2016, 13:31
Antwort auf:
Elternteilzeit, wie sieht es da mit der Elternzeitvertretung aus?
Der Chef muss dem Ansinnen nicht zustimmen, denn die Elternzeit war offensichtlich bis 3 volle Jahre beantragt. Wenn in TZ gehen möchtest, über einen TZ Vertrag, dann musst du nehmen was der Chef dir anbietet.
Was soll er auch machen, er hat schließlich mit der Vertretung einen 3jahres-Vertrag. Die wird kein Interesse haben, jetzt ihre Stelle mit dir zu teilen.
Mitglied inaktiv - 16.10.2016, 16:24