Hallo Frau Bader, ich habe einen Hauptjob, den ich gerade wegen Elternzeit nicht ausübe. Und einen Minijob 450 Euro bei einem anderen Arbeitgeber. Im August bekomm ich ein weiteres Kind. Möchte den Minijob während des Elterngeldes weiter ausüben. Deswegen hab ich den Mindestsatz von 300 Euro beantragt. Jetzt meine Frage: Auf dem Formular steht steuerlich relevantes Einkommen vor/nach der Geburt. Muss ich da den Minijob angeben? Ist ja eigentlich steuerfrei? Danke für ihre Antwort
von anis 1 am 05.06.2014, 11:24