Hallo Frau Bader. Ich beziehe aktuell Elterngeld, habe es auf zwei Jahre gesplittet und erhalte die letzte Zahlung Anfang März 2017. Nun bin ich erneut schwanger, Entbindungstermin wird Ende Januar 2017 sein. Seit 01.05.2016 befinde ich mich in keinem Arbeitsverhältnis mehr, bin in meiner Elternzeit wg Firmeninsolvenz gekündigt worden. Bekomme ich trotzdem noch bis einschließlich März 2017 das gesplittete Elterngeld? Oder wird das mit Eintritt in den erneuten Mutterschutz nicht mehr gezahlt? Mutterschaftsgeld werde ich vor und nach der Geburt nicht erhalten, da ich bis zum ET in keinem neuen Arbeitsverhältnis stehe. Muss ich die Elterngeldstelle über meine neue Schwangerschaft informieren? Danke für Ihre Antwort!
von _marli2014_ am 07.06.2016, 13:40