Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich etwas mit dem Elterngeld beschäftigt und mir stellt sich folgende Frage. Ein verheiratetes Paar bekommt ein Kind. Beide möchten das Kind erst mit 14 Monaten in die Kita bringen. Der Mann kann aus beruflichen Gründen unter keinen Umständen die zwei Partnermonate nehmen. Ledige/ alleinerziehende Frauen haben Anspruch auf die insgesamt 14 Monate a 65 %. Eine verheiratete Frau nur Anspruch auf 12 Monate a 65 %. Ist das Richtig? Wenn ich ehrlich bin, empfinde ich dies als Benachteiligung. Gibt es diesbezüglich spezielle Fälle und Möglichkeiten? Wenn ich richtig verstanden habe, bleibt einer verheirateten Frau nur die Möglichkeit, 12 Monate a 65 % = Bsp. 12.000€ Gesamtelterngeld : 14 Monate = 857€ monatlich. Die alleinerziehende Frau bekommt jedoch 14 Monate lang 1000€. Wäre für eine Info oder Hinweise dankbar.

Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 14:56



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Hallo, ich kann Ihren Ansatz verstehen u nachvollziehen. Hier werden die Interessen der ae Mutter, die keine Hilfe hat, über den Schutz der Familien nach GG gestellt. Dies ist übrigens auch so bei der KK Problematik, wo das unverheiratete Paar die KK des Kindes wählen kann, das verheiratete nicht. Hier hatte ein Ehepaar geklagt u verloren. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2016



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Definiere "unter keinen Umständen"

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 15:07



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Da gibt es nichts zu definieren. Es ist nicht möglich. Der Arbeitgeber würde dies hinreichend begründen können. Kein Standardfall liebe Sternschnuppe. Du wirst keine Antwort geben können. Jedoch vermute ich, dass das doch bereits jemand vor uns bemerkt haben und angegangen sein muss. Gerichtsurteile, Kommentierungen etc.

Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 15:20



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Internetrecherche ergab, dass bereits 2009 eine Frau dagegen vorging und das LSG NRW ihr nicht Recht gab. 7 Jahre ist aber eine lange Zeit in der Rechtssprechung und Gerichte entscheidenden in letzter Zeit ab und an mal überraschend anders. Liebe Frau Bader, ein Verfassungsgericht scheint sich mit der Frage noch nicht befasst zu haben oder? Evt. haben Sie einen aktuellen Kenntnisstand zu der Frage. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 15:33



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Auf der anderen Seite wäre es für Alleinerziehende aber unfair, dass sie ihr Kind "nur" 12 Monate ohne Fremdbetreuung Zuhause behalten dürfen, wo verheiratete das auf 14 strecken können, indem der Papa einfach Zuhause bleibt. Finanzielle und wirtschaftliche Gründe spielen da halt in der Frage keine Rolle. Wenn der Vater z.B. körperlich oder geistig nicht in der Lage wäre das Kind zu betreuuen, könnte die verheiratete Frau die zwei Monate ja auch extra bekommen. Es soll halt verhindert werden, dass Männer prinzipiell sagen, dass sie es sich halt finanziell nicht leisten können und dann die Frau das Geld bekommt. Bei den Alleinerziehenden ist halt niemand im Hintergrund, der die zwei Monate extra finanzieren könnte. Ich kann den Gedankengang verstehen, finde es aber im Grunde so wie es ist durchaus fair, wenn man einfach mal setzt, dass es beim EG nicht darum geht die wirtschaftlich beste Möglichkeit zu finden, sondern Alleinerziehender in dieser Sonderrolle unterstützt werden sollen, da sie den Rückhalt vom Partner nicht haben. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 16:02



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Es steht aber im Elterngeldgesetz dass die Partnermonste der Frau übertragen werden können, wenn es unzumutbar wäre wenn der Mann diese nähme. Darunter fallen in die Beispiele an die ich mich erinnere zum Beispiel eine Behinderung des Partners oder Tätigkeit im Ausland oder wenn dadurch massive Nachteile belegt werden können wie Insolvenzbedrohung , Partner in Haft, im Koma, etc. Daher frage ich erneut was " unter keinen Umständen" bedeutet. Brauchst ja nicht antworten.

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 16:39



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Behinderung etc. ist alles klar. Nein, der Grund ist ausschließlich beruflicher Natur auch nicht finanzieller sondern nur beruflicher ;-) Danke, für die Meinungen.

Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 16:44



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Dann versucht das doch. Wenn der AG dies bestätigt. Fraglich ist ob der Grund zählt. Hier willst Du Dich ja nicht näher äußern. Musst Du ja auch nicht. Ich Google gleich nochmal wo das stand.

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 17:49



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Hier : http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html Guck mal unten Punkt 3. Auch in Elternzeit und mit Elterngeld kann man ja 30 Stunden die Woche arbeiten. Vielleicht eine Alternative.

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 17:55



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Danke Sternenschnuppe, leider bin ich scheinbar zu doof den Link zu öffnen. :-( Wie finde ich das Ergebnis Deiner Suche? Nochmal zum Job. Mein Mann führt ein Amt aus, dass auf einer extremen Vertrauensbasis beruht. Stell Dir vor es gibt einen Chef, einen Vorstand und 1 Angestellten der vom Vorstand bestellt wird. Nur dass sich der Chef nicht Chef nennt und der Angestellte nicht Angestellte. Jemand wegen zwei Monaten einzuweisen und einzuweihen ist nicht möglich. Teilzeit geht auch nicht. Er kann sich seine Aufgaben frei einteilen. Nur die Aufgaben/Projekte müssen erledigt werden. Es gibt Monate/Phasen mit extrem viel Aufgaben und auch relative ruhige Monate. Leider ist aufgrund der Jahresplanungen weder 2016 noch 2017 eine solche Zeit. Präziser darf ich leider nicht werden. Würde er Elternzeit nehmen, hätten wir mehr Geld. Also daran liegt es nicht.

Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 19:03



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Hallo Hubbeldubbel, Eine Bekannte hatte vor Kurzem erwähnt, dass sie auch 14 Monate bekommen hatte, da ihr Mann aus beruflichen Gründen die EZ nicht nehmen konnte. Soweit ich weiß, ist er nicht- deutscher Herkunft (ich weiß nicht, ob dt Staatsbürger) und arbeitet überwiegend im Ausland. Versuche es doch einfach bei Eurer EG- Stelle mit entsprechenden Begründungen, liegt ja eventuell im Ermessen. Generell ist es aber nicht nur bei Verheirateten so, sondern auch bei Paaren, die das Kind zusammen erziehen. Ich finde es ok, dass es einen "Vorteil" für Alleinerziehende gibt, soooo viele Vortreile haben sie ja eher nicht. Und vermutlich beschwerst du dich auch nicht über deinen Splittingvorteil bei der Steuererklärung?!

von Tini_79 am 05.04.2016, 19:04



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Ich verstehe nur Bahnhof. Hier ist der Link noch einmal: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html Ich habe absolut nicht verstanden was Dein Mann arbeitet, aber selbst unser Bürgermeister hier hat Elternzeit genommen... Gebt es an. Beantragt es und wartet die Entscheidung ab. Wie hat er denn in Elternzeit mehr Geld als ohne ? Meiner konnte keine Partnermonate nicht nehmen weil wir es uns nicht leisten konnten. Er hatte damals Unterhaltsverpflchtungem. Auch unfair.

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 20:01



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

@ Sternenschnuppe Er hätte nicht mehr Elterngeld wie normalen Verdienst sondern monatlich mehr Elterngeld, wie wenn ich Elterngeld beziehe. Dass hast Du falsch verstanden oder ich undeutlich formuliert. Also vielen Dank für alle Hinweise und Meinungen. Ich bin interessiert an der aktuellen Rechtssprechung, Begründungen und Auslegungen. Besten Dank.

Mitglied inaktiv - 05.04.2016, 20:23



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

hi, absoluter Blödsinn, dass du aus beruflichen Gründen keine Elternzeit nehmen kannst. Was, wäre denn, wenn du erkrankst für einige Wochen? Ach neee, das geht ja nicht....ich hoffe, dein Körper weiß das auch Deine Entscheidung, keine EZ zu nehmen, dann jammer nicht. floe

von la-floe am 06.04.2016, 09:33



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Wer sich nicht bemühen möchte alles richtig zu lesen, sollte nicht kommentieren!

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 11:38



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

oh, das habe ich.... du willst augescheinlich nur nicht verstehen, was dir nicht passt. floe

von la-floe am 06.04.2016, 12:23



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Lese Dir Deine Infos doch aber mal durch. Entscheidende gibst Du nicht warum er keine Elternzeit nehmen kann. Vertrauensperson hin oder her, es gibt einen Anspruch darauf und Dinge kann man planen, delegieren oder / und dennoch bis 30 Stunden die Woche arbeiten. Mit Monat 13&14 ist eine lange Planbarkeit gegeben. Was passiert denn wenn er einen Unfall hat und 2 Monate im Komo liegt ? Wie gesagt, bei der Elterngeldstelle solltet ihr konkreter werden.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 12:24



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Jetzt ist aber gut! Hier werden täglich immer wieder die gleichen Fragen gestellt, bei denen man nur das (meist eindeutige) Gesetz lesen muss um eine Antwort zu finden oder die Suchfunktion nutzen. Ich habe nicht nach Meinungen von Privatpersonen gefragt. Mich interessiert die Auslegung des Paragraphen in der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung. Es muss doch möglich sein, nicht vom Thema abzuweichen und sachlich bei der Fragestellung zu bleiben! Dass mein Ansinnen wohl nicht der herrschenden Meinung entspricht, ist mir durchaus bewusst aber auch eine Mindermeinung zählt, wenn sie nur gut begründet ist. Also, vielen Dank. Gesetze lesen, kann ich sehr wohl selbst. Für den Rest gibt es Anwälte und Gerichte. Ich bitte von weiteren undienlichen und persönlichen Meinungen abzusehen und bin gespannt auf die Antwort der Fachfrau. :-)

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 12:53



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

und klag dich bis zum Bundesverfassungsgericht durch. Genug Geld dafür scheint ja da zu sein. Denn das hier ist keine Anwaltskanzlei, sondern ein Forum, wo JEDER seine Meinung sagen kann. Wenn du eine Fachmeinung haben willst, geh zum Anwalt und zahl dafür.

von ALF0709 am 06.04.2016, 14:31



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Sehr konstruktiver Beitrag lieber Alf, danke dafür. Zur Information, dass Forum nennt sich Rund ums "Recht", nicht Meinung. Die Fragen richten sich an Frau Bader, laut Lebenslauf Rechtsanwältin und dies ist ein Fachforum. Fachlich etwas beitragen und die eigene Meinung anmerken ist doch völlig okay und gewünscht aber nicht dieser sinnlose Senf. Ich liege seit fast fünf Monaten flach, schaue so wenig wie möglich Hartz IV TV und lerne fürs Studium. Da liest man hier gern ab und an zur Abwechslung mal. Leider habe ich weder im Krankenhaus noch Zuhause die Möglichkeit auf online Kommentierungen oder Gerichtsurteile zu zugreifen. Meine Kollegen von der Elterngeldstelle (Sachbearbeiter) sind sich in unserem Fall leider auch nicht einig und sicher. Eben kein Standardfall, daher bin ich auf der Suche nach LEKTÜRE und ÄHNLICHEN FÄLLEN. Meine Frage bezog sich auf weitere Informationen und Hinweise. Dass dies keine JA, keine NEIN Frage ist, war mir durchaus bewusst. Unabhängig vom jetzt persönlichen Grund, dass mein Mann keine Auszeit nehmen darf und kann... interessiert mich die Frage schlicht und ergreifend deswegen, weil Bildung noch nie geschadet hat. Nach meiner Auffassung ist der Paragraph 4 Abs. 3 BEEG verfassungswidrig. Er greift meiner Ansicht nach in das Grundrecht der Gestaltungsfreiheit der Eltern ein. (Betrifft ja nicht nur verheiratete Paare sondern auch alle anderen Eltern die zusammen leben.) Will heißen für alle 12 oder für alle 14 Monate. Mann & Frau dürfen diese aufteilen wie sie wollen und Alleinstehende haben selbstverständlich das gleiche Recht. Völlig egal also ... aber keine Benachteiligung. Die augenscheinliche "Benachteiligung" zweifeln im übrigen die Wenigsten an. Die Regelung soll dem Zweck dienen, dass die Akzeptanz in der Gesellschaft steigt was die Erziehung und Auszeit durch Männer betrifft. Diesen Zweck erfüllt die Regelung scheinbar, nur beschneidet sie das Grundrecht. Dies ist unstrittig. Strittig ist, ob der Zweck der Regelung ausreicht um das Grundrecht zu beschneiden. Jede Familie sollte selbst entscheiden dürfen, wer was wie tut und mit welchem "Modell" sie leben möchten. Letztlich also alles Staatsrecht :-) Nur so nebenbei. Es gibt für beide Ansichten gute Begründungen. Es gibt bereits Gerichte, die diese Regelung für verfassungswidrig hielten. Unabhängig vom Grund und ob ein Grund überhaupt vorliegt. Letztlich ist das Gesetz aber wie es ist und ich finde im Internet keine aktuellen Beiträge. Es bliebe für die generelle Frage also nur das Normenkontrollverfahren. Einfache Gesetze lesen, okay, Normenkontrollverfahren theoretisch durchspielen, Verhältnismäßigkeit prüfen, lernen wir alles im Studium und gut begründet könnte man in der Klausur Punkte auch mit einer Mindermeinung kassieren aber das ist ja nicht die Praxis! Wir sind ja nicht der Bundesgerichtshof, daher kann es ja sein, dass es Empfehlungen für die Praxisarbeit gibt :-) Verständlich? Nachvollziehbar? Ja, schön! Nein, macht nichts :-)

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 16:25



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Nur eine Nachfrage, nichts rechtliches. Wenn dein Mann so einen guten Job hat, bei dem er unabkömmlich ist und nicht mal Teilzeit Elterngeld beantragen kann, wieso hat man diese zwei Monate die du zusätzlich nehmen könntest so nötig? Das man sich deshalb so ungerecht gegenüber Alleinerziehenden benachteiligt fühlt? Ganz ehrlich wenn das, das erste Kind ist dann komm damit klar das es nicht bei allem eine Gleichbehandlung gibt. Schreibe selten aber das könnte ich mir jetzt nicht verkneifen, nach der schwammigen Darstellung bezweifele ich stark das der Mann so unabkömmlich ist im Zeiten des Homeoffice und Mobiltelefonen.

von Dream2014 am 06.04.2016, 18:35



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Genau das ist ja das Problem. Wenn er eh alle Aufgaben erledigt, in Zeiten von Heimarbeit, Telefon und Termin fix hier und da, braucht er auch keine Elternzeit nehmen. Wozu? Nur um weniger Geld zu bekommen für die gleiche Arbeit? Damit ich nach 12 Monaten wieder auf Arbeit gehe und er Kind betreut und letztlich die ganze Arbeit trotzdem machen muss für 65 %. Flexibel Arbeiten kann er auch so und im Gegensatz zu manch anderem, ja wir leben komfortabel. Wenn ich ihn brauche für Arzt und Co findet sich immer ein Weg. Dafür hat er im Vertrag aber auch die maximal zulässige Wochenarbeitszeit und muss was leisten. In diesem Staat gilt gleiches Recht für alle. Wenn Auszeit dann für mind. zwei Monate aber uns sind die Gründe, die dies nicht zulassen, bewusst, verständlich und nachvollziehbar. Was wer glaubt ist mir ehrlich herzlich egal. Aber der unterschwellige Neid wird langsam deutlich. Hier geht es nicht um "Euch" sondern eine fachliche Frage. Also, Thema jetzt beendet?

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 18:57



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

wegen Neid - Du "neidest" den Alleinerziehenden ja auch was. Nämlich die zwei Monate mehr welche sie nutzen können. Ich zahle sogar mehr Steuer, weil ich nicht den Vorteil habe wegen Heirat in die günstigere Steuerklasse zu wechseln. Ich aber auch nicht in die Steuerklasse für Alleinerziehende kann, weil eben eine andere erwachsene Person - die zudem "zufälligerweise" noch der Kindsvater ist - im gleichen Haushalt lebt. Er kann aber nicht einmal in meine Krankenversicherung, weil er nicht verheiratet. Mein Einkommen wird aber voll auf sein Hartz4 angerechnet. Die zwei Monate mehr habe ich auch nicht bekommen, weil ja nicht alleinerziehend. Und da das Einkommen von Mann so gering, konnte er nicht einmal seine 2 Monate Elternzeit nehmen - es hätte einfach nicht mehr zum Leben gereicht. Auch ein Grund warum viele nicht einmal die 3 Jahre nehmen können und spätestens nach dem Elterngeld wieder arbeiten müssen. Jetzt ist Männe pflegebedürftig, wir haben ein Kleinkind, ich muss egal wie täglich zur Arbeit damit wir ein Einkommen haben und habe so eine erhebliche Mehrbelastung gegenüber dem was andere haben. Und haben nirgends einen "Sonderstatus", keinen erhöhten Anspruch auf mehr Betreuung, keine finanziellen Vorteile darf schauen wie ohne weitere Hilfe der Alltag gestemmt wird. Muss auch sagen, kein Mensch ist unersetzbar, manche meinen nur sie wären es. Wenn man aber will, gibt es immer eine Lösung. Entsprechend kann ich eure "Jammerei" auch nur begrenzt nachvollziehen.

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 20:46



Antwort auf: Elterngeldbezug - Benachteiligung verheirateter Antragsteller?

Liebe Schreiber, Ich kann ja gut nachvollziehen, dass einige Situationen und Konstellationen echt beschissen sind. Ich kann aber nix dafür verheiratet zu sein und das wir keine Unterhaltszahlungen an weitere Kinder und Exfrauen oder Männer leisten müssen. Glaubt nicht wer viel verdient, hat auch viel. 1000€ für Benzin ist nix im Monat, Krankheitskosten und Mehrkosten haben wir, wegen mir leider auch und vom Splittingvorteil profitieren nur die Wenigsten. Dies am Rande, weil solche Meinungen ja vorhin auch geäußert wurden. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gejammert aber ich fordere meine Rechte ein und zwar immer. Egal wo und wie. Entweder anhand des folgenden Bsp. begreift einer worum es mir letztlich geht oder auch nicht. Ich hatte letztes Jahr zwei Unfälle mit Fahrerflucht und hab Beide zivilrechtlich dran bekommen. Nein wir waren auf das Geld nicht zwingend angewiesen aber es Stand uns zu. Jeder wird für sich behaupten hart für sein Geld arbeiten zu müssen. Auch bei uns wächst es nicht auf Bäumen. Der Schaden wurde letztlich reguliert und das Strafverfahren eingestellt. Ich habe Beschwerde eingereicht und dafür gesorgt, dass das Strafverfahren wegen Unfallflucht wieder aufgenommen wurde und sie ihren Führrschein doch abgeben mussten. (Keine Bagatellschäden). Warum? Wenn ich doch davon nichts habe? Mein Geld hatte ich ja. Damit Recht auch Recht bleibt und diese Menschen nicht noch einmal ein parkendes Auto zu Schrott fahren und wieder abhauen. Wisst ihr, dass es keine Fahrerflucht ist, wenn man den Crash *ups* angeblich nicht bemerkt hat? Die Staatsanwaltschaft entscheidet aber man hat Rechte, man muss sie nur nutzen. Es gibt oft Ermessen und die Anwendung zu erlernen ist nicht einfach. Nun mache ich mir die Mühe und beauftrage Gutachter, die dann zu dem Ergebnis kommen, dass man das bei dem Schaden und der berechneten Geschwindigkeit bemerkt haben muss. Die Staatsanwaltschaft hatte entschieden aber jeder hat Rechte dagegen vorzugehen. Der Fall ist jetzt nicht vergleichbar, da es beim Elterngeld ja grundsätzlich darum geht, ob das Gesetz so wie es ist in Ordnung ist. In dem Fall vom unerlaubten entfernen vom Unfallort war nicht das Gesetz das "Problem" sondern die Anwendung. Vielleicht versteht es einer, vielleicht auch nicht. Staatsrecht ist halt so das Schwierigste überhaupt. Für mich war das heute eine gute Gelegenheit, mich überhaupt wieder mit dem Mist zu beschäftigen. Oft fragt man sich ja, wozu das alles wissen. Ob nun bspw. das Demonstrationsrecht ein Deutschengrundrecht oder ein Jedermannsgrundrecht ist. Tja. Kommt auf die Verfassung des Bundeslandes an, indem demonstriert wird. Mit einem persönlichen Bezug fällt es eben leichter. Ich muss mich dienstlich an Gesetze halten, lerne aber auch zu hinterfragen und zu prüfen ob ein Gesetz ordnungsgemäß und verfassungsgemäß erlassen wurde. Dies ist nicht immer der Fall und es wird immer eine herschende und eine Mindermeinung zu einem Thema geben. Dass merkt ihr in den Medien daran, wenn Privatperson x Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreicht oder bsp. eine Bundes- oder Landesregierung ein Normenkontrollverfahren anstrebt. Nachdem ich nun Dank Euch eigentlich genug selbst in Erfahrung gebracht habe, weiß ich nun, dass es einige solcher Denkansätze wie meiner gibt und gab. Wie ich finde, beschneidet die Regelung des Paragraphen 4 BEEG das Grundrecht und wie einige vielleicht wissen: Kein Handeln gegen ein Gesetz. Jedes erlassene Gesetz muss im Einklang zu unserem Grundgesetz stehen. Sinn des Ganzen ist wie oben aufgeführt nicht die Alleinerziehenden "mal mehr" zu unterstützen sondern die Akzeptanz in der Gesellschaft von Männern in Auszeit zu fördern. "Nur" das ist der Grund warum der 4-er so in der Form noch da steht. Ich finde das überholt. Frauen haben das Glück Kinder bekommen zu können, ob sie dann lieber Karriere machen, Kinder erziehen oder Beides versuchen, sollte ihnen selbst obliegen. Ebenso hat jeder Mann das Recht wegen der Erziehung zu Hause zu bleiben. Familien sollten dies selbst entscheiden können. Daher sollte für alle die gleiche Anzahl Monate gelten. Ich habe rechtlich kein Problem damit, dass Alleinerziehende auch 14 Monate haben, ich bin nur der Meinung, dass ein Gesetz die Aufteilung bei zusammenlebenden Eltern nicht so willkürlich aufdiktieren darf. In dem 4-er geht es nicht darum Alleinerziehende mal verstärkt zu fördern, dies ist also nur die logische und faire Folge und nicht der Grund für die Regelung. In Schätzungsweise zehn Jahren, wenn es gesellschaftlich etabliert ist, dass Väter sich eine Auszeit gönnen, entfällt sozusagen die Begründung der Regelung. Das Ziel, dass Männer öfter eine Auszeit nehmen ist erreicht und spätestens dann ist der 4 in der Form nicht mehr haltbar und alle bekommen gleich. Meiner Meinung nach ist das heute schon nicht mehr haltbar. Sooo, ich denke es kann mir keiner mangelnde Mühe oder Starrsinn vorwerfen. Ich habe versucht so gut es geht, zu erklären worum es mir geht. Ich wünsche allen einen schönen Abend. Meine Bücher klappe ich jetzt erstmal zu. Ernst gemeinte Beiträge versuche ich zu beantworten. Jedoch wird jeder der ernsthaft versucht zu verstehen und zu folgen bestimmt drei Stunden im Internet recherchieren müssen. Bin ja kein Lehrer also sind meine Ausführungen laienhaft und bestimmt auch nicht an jeder Stelle eindeutig und verständlich.

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 21:53



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