Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bis zum Mutterschutz vor der Entbindung im April 2012 als Teilzeitangestellte und am Wochenende auf Minijobbasis gearbeitet. Fließen beide Gehälter in die Berechnung des Elterngeldes mit ein oder nur der Steuerpflichtige? Vielen Dank für Ihre Hilfe Arwen
von Arwen- am 29.05.2012, 11:18