Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich haben einen kleinen Sohn der 7 Monate alt ist und bin nun wieder schwanger (4. Woche). Ich habe ein Jahr Elternzeit. Wenn ich das Elterngeld nun neu berechnen müsste, welche Monate zählen zur Berechnung? Ich gehe davon aus, dass ich dann auch nach meiner jetzigen Elternzeit ein beschäftigungsverbot bekomme auf Grund von meiner Schambeinsymbiose. Bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie jetzt oder womit muss ich rechnen?
Vielen Dank Antwort
von
Trienchen2017
am 27.08.2017, 10:34
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Hallo,
1. Es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, herausgerechnet werden Elterngeld Monate bis zum 14. Lebensmonat.
2. Bei der vorgenannten Problematik werden sie ihr eine Krankschreibung bekommen, denn die Beschwerden liegen ja nicht am Arbeitsplatz.
im übrigen haben sich die Vorgaben geändert, der Arbeitgeber muss ein Beschäftigungsverbot sehr genau prüfen und außerdem die Arbeitgeberin im Zweifel umsetzen.
Dies ist also nur möglich, wenn das erste Kind fremd betreut wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Für was benötigst du ein Beschäftigungsverbot? Du bist doch in Elternzeit und gehst somit nicht arbeiten.
von
Himbeere2008
am 27.08.2017, 12:15