Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elternzeit

Hallo , im Dezember wurde mein Sohn zwei Jahre alt, so lange hatte ich auch Elternzeit. Seit Mitte Dezember gehe ich wieder arbeiten. Jetzt bin ich erneut schwanger und da ich in einer Kinderkrippe arbeite werde ich wohl wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage ist nun wie wird jetzt das Elterngeld berechnet ? Da ich ja keine 12 Monate gearbeitet habe , zählt das zweite Jahr Elternzeit nun als 0- Jahr und somit bekomme ich nur den mindest Satz von 300€? Durch das Beschäftigungsverbot bekomme ich ja eigentlich das volle Gehalt und somit müsste ich auf 8 Monate kommen aber leider nicht auf 12 zur Berechnung . Gelten dann die anderen 4 Monate die fehlen praktisch als null Einkommen und es wird somit deutlich weniger Elterngeld geben ? Liebe Grüße Johanna

von Johanna1979 am 02.01.2017, 12:47



Antwort auf: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elternzeit

Hallo, es werden die letzten 12 Mo. genommen - Monate ohne Einkommen zählen dann eben als Monate mit 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2017



Antwort auf: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elternzeit

Genau so ist es. Die Monate, in denen du in Elternzeit warst, werden mit 0€ angesetzt und die anderen Monate mit deinem entsprechendem Einkommen. Es ist also korrekt, dass dein Elterngeld dann geringer ist wie wenn du 12 Monate Einkommen gehabt hättest.

von chrissicat am 02.01.2017, 14:02



Antwort auf: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elternzeit

Wenn du jetzt wieder schwanger bist, muss der Arbeitgeber wieder neu die Immunitäten überprüfen lassen (Betriebsarzt) und wenn du inzwischen eine andere Immunitätslage hast, kann es durchaus auch sein, dass du arbeiten wirst. So sicher kann man nicht von einem Beschäftigungsverbot ausgehen.

Mitglied inaktiv - 02.01.2017, 14:07



Antwort auf: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elternzeit

Ich habe gelesen , das wenn es zum Nachteil wäre auch die Monate vor der 1. Elternzeit angerechnet werden können , ist das also leider falsch ? Wird dann praktisch 8x 1500€ (Gehalt) gerechnet und das durch 12 geteilt ? Das stimmt es ist noch nicht sicher mit dem Beschäftigungsverbot, aber in der Regel bekommen es alle Schwangeren bei uns da es dem Arbeitgeber und Betriebsarzt zu heikel ist mit den 0-3 jährigen in unserer Krippe . Aber letztendlich bleibt das Gehalt ja bestehen , wäre nur gerne vorbereitet mit wie viel Elterngeld man rechnen kann ...

von Johanna1979 am 02.01.2017, 15:14



Antwort auf: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elternzeit

Monat vor der Elternzeit werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um die ersten 12 Lebensmonate Elternzeit handelt, was bei dir aber nicht der Fall ist.

von chrissicat am 02.01.2017, 18:44



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