Hallo Frau Bader,
Ich bin hauptberuflich Stewardess und habe aufgrund von Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot fürs Fliegen.
Jetzt war die Überlegung einen minijob während der Schwangerschaft anzunehmen.
Hat das dann einen Nachteil für die Bezahlung des Elterngeldes?! Bekomme ab jetzt nur mein Grundgehalt bezahlt.
Vielen Dank für die Auskunft!
Glg flyingbaby
von
Flyingbaby
am 19.09.2013, 11:45
Antwort auf:
Elterngeldberechnung nach minijob in SS
Hallo,
im Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Durchschnittslohn, nicht das Grundgehalt. Das sollten Sie klären. Desweiteren sollten Sie mit dem Frauenarzt klären, ob ein Minijob okay ist. Die sollte er Ihnen schriftlich geben. Dann muss auch noch der alte Arbeitgeber zustimmen. Hierzu ist er nicht verpflichtet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Elterngeldberechnung nach minijob in SS
Hallo,
leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, aber mich wundert es, dass Du schreibst, dass Du nur das Grundgehalt im Beschäftigungsverbot bezahlt bekommst.
Ich arbeite zwar nicht als Stewardess, doch bekomme ich in meinem Beruf auch ein Grundgehalt + steuerfreie Zuschläge z.B. für Sonntags- oder Nachtarbeit.
Während meines Beschäftigungsverbots bekam ich auch diese Zuschläge weiterbezahlt und hatte soviel Einkommen wie die vorherigen Monate.
Während eines Beschäftigungsverbots darst Du finanziell nicht schlechter gestellt sein als ohne Beschäftigunsverbot.
Sprich noch mal mit Deinem Arbeitgeber.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 19.09.2013, 11:53
Antwort auf:
Elterngeldberechnung nach minijob in SS
Während der Schwangerschaft erhöht jedes Einkommen dein Elterngeld!
Du müsstest deinen Nebenjob nur mit deinem Haupt-AG abstimmen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.09.2013, 16:33