Zu meiner ersten Frage:
Und wie verhält sich das, wenn man wieder zwei Jahre zu Hause bleiben möchte?
Bekommt man dann zwei Jahre 300 euro oder 150 euro?
Ist vielleicht ne blöde Frage aber ich weiß es nicht?
Danke für eure Antworten
Masa 2009
von
masa2009
am 03.11.2015, 17:39
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für 2. Kind
Hallo,
wenn Sie nur den Grundbetrag bekommen, können Sie pro Monat wählen, on Sie es auf einmal auszahlen lassen (300 €) o splitten (150 €) - jeweils + Geschwisterbonus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2015
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für 2. Kind
Entweder den ganzen Betrag über ein Jahr oder gesplittet über zwei. Das kannst du selbst wählen. Es ist nicht automatisch so; dass bei zwei Jahren Elternzeit das Geld gesplittet wird.
von
malini
am 03.11.2015, 18:10
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für 2. Kind
Wie alt ist denn das erste Kind, dass Du davon ausgehst nur den Mindestsatz zu bekommen ?
von
Sternenschnuppe
am 03.11.2015, 19:43
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für 2. Kind
Sternenschnuppe, siehe Frage unten!
von
malini
am 03.11.2015, 21:41
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für 2. Kind
Oh danke. Fiel mir nicht auf.
Bei der Konstellation wäre die weitere Frage ob der Lebensunterhalt aktuell ohne staatliche Leistungen bestritten wird.
Wenn ja kommt das Elterngeld dann dazu.
Werden Leistungen bezogen , dann wird das neue Elterngeld voll als Einkommen verrechnet, da es in diesem Fall nicht erarbeitet wurde bei Kind 2.
Weiss nicht wie es da bei der AP aussieht, aber für die Finanzen ein großer Unterschied.
von
Sternenschnuppe
am 03.11.2015, 23:44