Frage: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Zu meiner ersten Frage: Und wie verhält sich das, wenn man wieder zwei Jahre zu Hause bleiben möchte? Bekommt man dann zwei Jahre 300 euro oder 150 euro? Ist vielleicht ne blöde Frage aber ich weiß es nicht? Danke für eure Antworten Masa 2009

von masa2009 am 03.11.2015, 17:39



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Hallo, wenn Sie nur den Grundbetrag bekommen, können Sie pro Monat wählen, on Sie es auf einmal auszahlen lassen (300 €) o splitten (150 €) - jeweils + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2015



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Entweder den ganzen Betrag über ein Jahr oder gesplittet über zwei. Das kannst du selbst wählen. Es ist nicht automatisch so; dass bei zwei Jahren Elternzeit das Geld gesplittet wird.

von malini am 03.11.2015, 18:10



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Wie alt ist denn das erste Kind, dass Du davon ausgehst nur den Mindestsatz zu bekommen ?

von Sternenschnuppe am 03.11.2015, 19:43



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Sternenschnuppe, siehe Frage unten!

von malini am 03.11.2015, 21:41



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind

Oh danke. Fiel mir nicht auf. Bei der Konstellation wäre die weitere Frage ob der Lebensunterhalt aktuell ohne staatliche Leistungen bestritten wird. Wenn ja kommt das Elterngeld dann dazu. Werden Leistungen bezogen , dann wird das neue Elterngeld voll als Einkommen verrechnet, da es in diesem Fall nicht erarbeitet wurde bei Kind 2. Weiss nicht wie es da bei der AP aussieht, aber für die Finanzen ein großer Unterschied.

von Sternenschnuppe am 03.11.2015, 23:44



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