Hallo Frau Bader,
2 allgemeine Fragen zur Rückversicherung: Würde es bei der Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind einen finanziellen Unterschied machen bei gleicher Std.anzahl (30), ob frau in der Elternzeit arbeiten geht oder die Elternzeit schon beendet hat?
Des Weiteren ist es finanziell gesehen so oder so gesehen am besten, wenn man mind. 12 Kalendermonate plus Zeit für Mutterschutz arbeiten geht, um den höchstmöglichen Betrag zu erhalten?
Gelesen habe ich schon, dass zur Berechnung des 2. Elterngeldes Monate ohne Bezug, z.B. in der Elternzeit des 1. Kindes ohne Teilzeitarbeit von 30 Std. z.B., als "Nullmonate" gerechnet werden.
Danke im Voraus!
Viele Grüße,
Marie
von
Mariechen1986
am 01.09.2013, 23:46
Antwort auf:
Elterngeldberechnung für 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2013