Elterngeldberechnung bei nebenberuflicher Selbständigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung bei nebenberuflicher Selbständigkeit

Mein Sohn wurde im Dezember 2012 geboren und ich habe in der Zeit vor der Geburt ein nebenberufliches Gewerbe ohne Einnahme in den letzten 2 Jahren betrieben und war gleichzeitig hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis. Welcher Zeitraum wird als Berechnungsgrundlage verwendet? Die 12 Monate vor der Geburt, da es nebenberuflich kein Einkommen gab und da die Tätigkeit nicht ausgeführt wurde aber beim Gewerbeamt angemeldet war oder das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt (2011). Vielen Dank

von snoopy6182 am 12.02.2013, 13:56



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei nebenberuflicher Selbständigkeit

Hallo, neulich hat eine Teilnehmerin geschrieben, dass bei ihr die Selbstständigkeit als Datum genommen wurde. Wenn es sich jedoch um eine nebenberufliche Selbstständigkeit handelt, weiß ich nicht, wie es gehandhabt wird. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



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