Elterngeldberechnung bei gesplitteter Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung bei gesplitteter Elternzeit

Hallo, wir möchten die Elternzeit splitten: 1.+2. LM Mutter (Mutterschutz), 3.+4. LM Vater, 5.-14.LM Mutter Im 3.+4. LM möchte ich Vollzeit arbeiten. Muß ich dann für mich 2 Anträge für die Berechnung des Elterngeldes stellen oder wird das alles gleich mit den 12 Monaten vor Mutterschutz (also vor der Geburt) berechnet. LG smil.y

von smil.y am 07.06.2011, 15:09



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei gesplitteter Elternzeit

Hallo, einen Antrag! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2011



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