Hallo, wir möchten die Elternzeit splitten: 1.+2. LM Mutter (Mutterschutz), 3.+4. LM Vater, 5.-14.LM Mutter Im 3.+4. LM möchte ich Vollzeit arbeiten. Muß ich dann für mich 2 Anträge für die Berechnung des Elterngeldes stellen oder wird das alles gleich mit den 12 Monaten vor Mutterschutz (also vor der Geburt) berechnet. LG smil.y
von smil.y am 07.06.2011, 15:09