Elterngeldberechnung bei Krankgeldbezug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung bei Krankgeldbezug

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe Fragen zur Elterngeldberechnung wenn man Krankengeld bezieht. Ich bin seit dem 5.1.21 krank geschrieben und erhalte seit dem 16.2.21 Krankgeld von der Krankenkasse. In der Zwischenzeit bin ich Schwanger geworden, jetzt in der 8 SSW. Am 8.3. soll entschieden werden, ob ich wieder arbeitsfähig bin oder auf Grund der jetzt bestehenden SS noch nicht. So meine Fragen, das Krankgeld wegen der ersten Erkrankung wird bei der Berechnung nicht mit gezählt. Zählt dann der ganze Februar und März nicht mit? Oder wird das Gehalt was ich bis zum 16.2. erhalten habe mitgerechnet? Sollte ich jetzt am Montag auf die Schwangerschaft krankgeschrieben werden, zählt es ja direkt zum Krankgeld weiter, aber verschieben sich dann die Berechnungsmonate? Oder da die erst Erkrankung was anderes war, nicht? Hoffe sie können meine Fragen verstehen und mir weiter helfen. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 03.03.2021, 14:11



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Krankgeldbezug

Hallo, wenn ich es richtig verstehe, bestand die Erkrankung schon vor der Schwangerschaft, kann also nicht schwangerschaftsbedingt sein. Dann zählen die Monate mit Krankengeld mit Null bzw das EG reduziert sich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2021



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Krankgeldbezug

Mein dringender Rat, auf jeden Fall arbeiten gehen. Wenn irgendwie möglich. Du bekommst sonst deutlich weniger KG da das KG nicht mehr schwangerschaftsbedingt erfolgen kann. Du wirst eine Überschneidung der Diagnosen so haben und damit zählt jeder Monat mit KG mit 0 € für das neue EG. Da ist es selbst dann egal wenn nun der Arzt feststellt, die Schwangerschaft selbst als solches würde auch ohne die andere Erkrankung zur AU führen. Notfalls würde ich Urlaub opfern. Aber das ist nur meine Meinung. Sofern dann danach der Arzt feststellt, die Schwangerschaft sorgt dafür das du arbeitsunfähig bist, ist das eine andere Sache. Blöde wäre es nur dann wenn jetzt bereits die Diagnose dafür auf der laufenden Krankmeldung drauf steht. Mein Rat, schnappe dir alle Belege und rufe bei der KK an, lasse dich dort an die zuständige Fachabteilung verbinden, nicht den normalen telefonischen Mitarbeiter. Die sollen das prüfen anhand der Diagnoseschlüssel ob es da Überschneidungen gibt und in wie weit das ein Problem werden könnte. Ich gehe aber davon aus, ohne Schwangerschaft würdest du ab dem 8.03 wieder arbeiten.

von Felica am 03.03.2021, 14:26



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