Liebe Frau Bader, wir bekommen vorraussichtlich am 5.6. unseren kleinen Sohn. Nun haben wir schon ein paar Mal bei der zuständigen Elterngeldstelle angerufen und uns beraten lassen. Meine Arbeitssituation im letzten Jahr war wie folgt: Von Januar 2013 bis 25. August 2013 war ich arbeitslos, habe aber in der Zeit ein Nebengewerbe weitergeführt wo ich bei der Lohnsteuererklärung 2013 einen reinen Gewinn von gerade mal 600 € für das ganze Jahr hatte. Ab bzw. seit dem 26. August 2013 bin ich in einem Angestelltenverhältnis in Teilzeit beschäftigt wo ich durchschnittlich etwas 550 € netto verdient habe. Auch in dieser Zeit habe ich das Nebengewerbe weitergeführt- Nun hat man uns bei der Elterngeldstelle gesagt dass bei Selbsständigen ja grundsätzlich das vorherige Jahr angerechnet wird und nicht etwa wie bei Angestellten die letzten 12 Monate unmittelbar vor der Geburt. Was bei mir ja jetzt heißen würde dass für die Berechnung die 8 Monate angerechnet werden die ich arbeitslos war, also sozusagen null da ich nur 250 € Arbeitslosengeld bezogen habe, und nicht wie gehofft die letzten 12 Monate unmittelbar vor der Geburt, in denen ich ja dann schon 9 Monate gearbeitet hätte. Ist das richtig so weil ich ja mit meinem Nebengewerbe nicht viel verdient habe und ich ja im Fall der Anrechnung der letzten 12 Monate wahrscheinlich mehr Elterngeld bekommen würde. Gibt es da Möglichkeiten einen Sonderantrag zu stellen, dass wirklich nur die letzten 12 Monate unmittelbar vor der Geburt angerechnet werden? Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen, da wir hier gerade etwas routieren ;) Viele Grüße M. Indorf
von marmik am 21.05.2014, 10:07