Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in den 12 Monaten vor der Geburt meines Sohnes den Job gewechselt. In den ersten 6 Monaten habe ich sehr wenig verdient(3stellig). Dann kam der Jobwechsel und ich habe für die folgenden Monate ein sehr gutes Gehalt (4-stellig) bekommen. Das Geld im Mutterschutz und Beschäftigungsverbot wurde basierend auf dem aktuellen Gehalt im neuen Job berechnet. Wie verhält es sich beim Elterngeld? Wird nur der neue Job zugrunde gelegt oder die kompletten 12 Monate mit beiden Jobs? Vielen Dank und beste Grüße A. Winkler

von Ankawi124 am 16.04.2021, 10:54



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

Hallo, Bemessungsgrundlage sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG. Es zählen also anteilig beide Löhne mit hinein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2021



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

12 Monate vor Muschu, also auf Grundlage von beiden Jobs.

von KielSprotte am 16.04.2021, 10:55



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

es werden 12 monate vor dem geburtsmonat des kindes als berechnungsgrundlage genommen. also beide jobs fließen mit rein

von mellomania am 16.04.2021, 11:02



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

Beide vorherigen Antworten sind nicht ganz richtig. Es werden die letzten 12 Kalendermonate betrachtet, in denen du keinen Mutterschutzlohn bekommen hast. Damit ergibt sich eine Mischkalkulation aus beiden Gehältern. Je nachdem, wann dein Mutterschutz beginnt, könntest du auf einen Teil des Mutterschutzes verzichten, damit noch ein weiterer Monat des höheren Gehalts das alte ersetzt. Ob du das zumutbar findest und ob sich das für dich lohnt, musst du selbst ausrechnen und beurteilen.

von Minimäuschen am 16.04.2021, 11:15



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

Die AP kann nicht auf Mutterschutz verzichten, sie ist im BV. Und dann ist das nicht mehr möglich.

Mitglied inaktiv - 16.04.2021, 11:18



Antwort auf: Elterngeldberechnung bei Jobwechsel vor Geburt

Stimmt - das hatte ich tatsächlich überlesen. Damit zählten dann wohl doch die Kalendermonate vor Mutterschutz. Danke für den Hinweis :)

von Minimäuschen am 16.04.2021, 11:24



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