Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist am 16.05.2016 geboren. Ich habe vorerst 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Da das Elterngeld letztmalig im April 2017 gezahlt wurde, werde ich voraussichtlich ab Oktober 2017 Teilzeit, allerdings bei einem anderen Arbeitgeber (Hauptarbeitsverhältnis bleibt weiterhin bestehen), arbeiten. Der Hauptarbeitgeber hat dem auch schriftlich zugestimmt. Von welchem Arbeitgeber wird bei einer erneuten Schwangerschaft, während der Elternzeit, das Elterngeld berechnet? Ich habe mal gelesen, dass das Elterngeld dann vom alten Arbeitgeber berechnet würde. Was ja von Vorteil wäre. Dann wäre es theoretisch genauso viel wie beim 1. Kind.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
LG, Sandra
von
Liam16
am 30.05.2017, 16:58
Antwort auf:
Elterngeldberechnung 2. Kind vom Hauptarbeitgeber?
Hallo,
entscheidend in die Einkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Monate mit MG, egal bei welchem Arbeitgeber.
Wichtig ist, dass Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2017
Antwort auf:
Elterngeldberechnung 2. Kind vom Hauptarbeitgeber?
Na, Du bekommst beim Elterngeld für das 2 Kind ca. 67% von dem was du in den 12 Monaten vor dessen Geburt verdient hast, Elterngeldzeiten im ersten Jahr werden dabei ausgeklammert (bei dir ja nicht mehr von belang) und durch Zeiten von vor Kind1 ersetzt, genau wie Mutterschutzzeiten. heißt also, da du seit dem 1ten Geburtstag kein Einkommen hattest wären das 0 €, ab Oktober dann eben vom TZ-Lohn. Und je nachdem wie lange dein EZ dann noch geht danach eben anteilig 67% vom VZ-Lohn.
Deine Schilderung passt nur dann wenn Kind2 geboren wird wenn Kind1 nicht älter wie 15 Monate ist, dann gibt es das gleiche Elterngeld. Aber der Zug ist ja bereits abgefahren.
Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 17:25