Frage: Elterngeldantrag

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist im November 2018 geboren und ich gehe seit 10 Jahren einem nichtselbstständigen Beruf nach. Seit 5 Jahren gebe ich als Übungsleiter einen Fitnesskurs die Woche. Meine Einnahmen liegen da jährlich bei ca. 1000 Euro, meine Kosten die letzten 2 Jahre bei 1050 Euro. Die Elterngeldstelle hat nun das Jahr 2017 berechnet (allerdings mit meinen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit). Nach meinem Widerspruch verwies man auf meinen Steuerbescheid "Einnahmen aus Gewerbebetrieb". Ich habe mitgeteilt, dass ich kein Gewerbe besitze und als Übungsleiter tätig bin. Das Finanzamt wird den Bescheid nun ändern "von Gewerbebetrieb" in "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Ende 2017 habe ich eine Gehaltserhöhung bekommen, somit macht die Berechnung des Kalenderjahres schon etwas aus. Dürfte der geänderte Steuerbescheid ausreichen ,um dem Enspruch stattzugeben?

von JJ5555 am 20.03.2019, 22:35



Antwort auf: Elterngeldantrag

Hallo, Steuerfreie Einnahmen im Sinne des §§ 3, 3a und 3b EStG sind hingegen nicht zu berücksichtigen (vgl. auch 2.1.3.1.2). Dies gilt auch für Einnahmen, die nur bis zu einem bestimmten Betrag nicht berücksichtigt werden, z.B. Übungsleitungspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG. Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, die dem Stpfl. durch eine nebenberufliche Tätigkeit i.S.d. § 3 Nr. 26 und/oder § 3 Nr. 26a EStG entstehen, sind nur zu berücksichtigen, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Aufwendungen den Freibetrag und – ggf. zusammen mit den Werbungskosten für andere berufliche Tätigkeiten – den ArbN-Pauschbetrag von 1 000 € übersteigen (§ 3 Nr. 26 und Nr. 26a letzter Satz EStG, R 3.26 Abs. 9 LStR). Der ArbN-Pauschbetrag ist in jedem Fall anzusetzen, soweit er nicht bei anderen Dienstverhältnissen verbraucht ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2019



Antwort auf: Elterngeldantrag

Hey :-) Ich hatte auch mal das Problem mit dem Finanzamt, man hat mich wegen zwei oder drei winziger Honorartätigkeiten (auch so um die 1500€) in die Abteilung Gewerbetreibende gesteckt. Nix half, man war eben der Meinung und blieb dabei. Ich musste mich weiterwenden (höher) und letztlich klärte es das Finanzamt sogar ganz kundenfreundlich mit der Elterngeldstelle... Ich denke doch, dass die Änderung dein Problem klärt. Viel Erfolg wünsch ich Dir.

von HeyDu! am 20.03.2019, 22:53



Antwort auf: Elterngeldantrag

Der Wechsel auf selbstständige Tätigkeit alleine ist erst einmal kein Grund für eine Neuberechnung des Elterngeldes. Denn auch selbstständige Tätigkeiten führen dazu, dass beim Elterngeld das letzte Kalenderjahr vor Geburt zählt. Wichtig ist, dass du tatsächlich unter die Übungsleiterpauschale des § 3 Nr. 26 EStG fällst und dein Nebeneinkommen damit steuerfrei bleibt. Tust du das nicht, dann ist die Berechnung der Elterngeldstelle korrekt, auch wenn du dadurch schlechter gestellt wirst.

von Dojii am 21.03.2019, 07:50



Antwort auf: Elterngeldantrag

Es handelt sich dabei definitiv um eine Übungsleitertätigkeit in einem Sportverein . Für 2017 lagen die Einnahmen dafür bei 2450 Euro und die Ausgaben bei 2500 Euro. In 2018 lagen die Einnahmen bei 1000 Euro und die Ausgaben bei 1050. ich habe die ubungsleiterpauschale steuerlich nicht geltend gemacht, da ich Werbungskosten hatte. Wie sähe es da aus??

von JJ5555 am 21.03.2019, 08:17



Antwort auf: Elterngeldantrag

Das könnte ein Problem sein, da deine Einnahmen in dem Fall tatsächlich steuerpflichtig waren (wenn sie auch durch die Ausgaben voll aufgefressen wurden). Auch Nulleinkünfte oder negative Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit führen laut einem Urteil des Bundessozialgerichts zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraumes auf das letzte Kalenderjahr.

von Dojii am 21.03.2019, 08:29



Antwort auf: Elterngeldantrag

Aber wenn ich für 2018 nur 1000 Euro Einnahmen habe und zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nicht mehr für das Jahr 2019, ist dennoch 2017 maßgeblich ???

von JJ5555 am 21.03.2019, 09:33



Antwort auf: Elterngeldantrag

Es gilt für Selbstständige immer das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes. Hier also 2017.

von Dojii am 21.03.2019, 10:04



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeldantrag Vater nachtäglich beantragen

Guten Morgen, ich habe vor erst mal alleine 4 Monate Elternzeit zu beantragen. Mein Partner ist der Hauptverdiener und würde erst mal nichts beantragen. Es wäre auch ein richtiger finanzieller Einbruch, wenn er Elternzeit nimmt. Er sagte nur, er wäre bereit Elternzeit zu nehmen, wenn wir z.B. keine Betreuung rechtzeitig finden oder mein Arbeitgebe...


Elterngeldantrag bei Teilzeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein errechneter ET ist der 20.03.22 und mein Mann möchte die ersten 3 LM Elternzeit (Basis EG) nehmen sowie die LM 13-16 (EG plus) und Teilzeit in Elternzeit mit 24 Std/W verteilt auf 3 Tage arbeiten. Der AG hat dem bereits zugestimmt. Es gibt allerdings für die Teilzeit in Elternzeit noch keinen Vertrag, sodass mei...


Elterngeldantrag

Hallo, ich habe folgende Frage Ich die Mutter gehe ab Geburt in Elternzeit bzw muschu und dann direkt in Anschluss in die Elternzeit.Mein Partner nimmt sich den 1 Lebensmonat und den 7 Lebensmonat auch jeweil 1 Monat Elternzeit. Bei mir 1+2 Lebensmonat muschu, 3Lebensmonat BasisElterngeld ab dem 4 Lebensmonat in Elterngeldplus. Wie viele Monate ...


Elterngeldantrag zu spät?

Hallo ich habe den Elterngeldantrag bereits im ersten Lebensmonat abgeschickt. Dann habe ich eine Rückmeldung bekommen, dass ich noch einige fehlende Unterlagen einreichen muss, u. a. vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung. Das muss ich bis 1.6. schicken. Jedoch hat mein Arbeitgeber mir die Verdienstbescheinigung immernoch nicht geschi...


Elterngeldantrag

Hallo, ich sitze gerade am EG Antrag und nur ich werden EG beantragen. Muss mein Partner dennoch die Erklärung zum Einkommen (Elternteil 2) ausfüllen oder können wir das weglassen? Wir leben in Brandenburg falls das wichtig ist. Liebe Grüße


Keine Dokumente von Arbeitgeber für Elterngeldantrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 5 Wochen nach dem Geburt, aber ich kann immer nicht mein Elterngeld beantragen: mein Arbeitgeber hat mir keine Dokumente ausgestellt - Lohnsteuerabrechnung 2022, Verdienstabrechnung 01/2022 - 02/2023, Nachweise über Kurzarbeitergeld, Elternzeitbestätigung. Mein Arbeitgeber kommuniziert mit mir monatenlang einfach n...


Elterngeldantrag

Hallo, meine Frau und ich werden demnächst Elterngeld beantragen, was isr sinnvoller das wir beide getrennt einen Antrag stellen, damit wir auch unseren Elterngeld passend auf das Konto gezahlt bekommen oder besser zusammen einen Antrag stellen und den Anteil des anderen separat auf das Konto überweisen? Vielen Dank im Voraus


Angaben des Vaters beim Elterngeldantrag

Guten Tag, ich erwarte ein Kind und möchte allein Elterngeld beantragen. Ich verwende den einheitlichen Antrag im Service Portal Berlin für Kinder die nach dem 01.09.2021 geboren werden. Bei 2A steht, der andere Elternteil muss immer beantworten, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Bei Punkt 2E steht jedoch, das ab dort nur beantwor...


Unterhaltszahlung vom Geschwisterkind im Elterngeldantrag?

Mein erstes Kind erhält monatlich Unterhalt von ihrem Vater. Nun fülle ich den Elterngeldantrag fr mein 2. Kind aus und weiß nicht, ob die Unterhaltszahlung für mein erstes, als Einkommen zählt und eingetragen werden muss ? Lieben Dank im Vorraus


Frist Elterngeldantrag

Guten Tag! Mein Sohn ist am 13.10.2023 geboren. Aufgrund von Umzug und familiären Problemen haben wir noch keinen Elterngeldantrag gestellt! Bis wann müssen wir ihn einreichen? 12.01. oder 12.02? Ich habe 2 Verschiedene Aussagen erhalten! Vielen Dank für die Rückmeldung!