Guten Tag, ich beantrage aktuell mein Elterngeld und habe eine Rückfrage vom Amt bekommen, bevor der Antrag abgeschlossen werden kann. Ich bin etwas unschlüssig, wie ich das kommende Jahr planen soll aufgrund dieser Rückfrage. Vielleicht können Sie mir Klarheit verschaffen. Meine Situation ist folgende: Ich bin hauptberuflich in Teilzeit beschäftigt, dies deckt auch mein Einkommen zur Absicherung. Gelegentlich bin ich nebenberuflich in freiberuflicher Tätigkeit aktiv, so auch im Jahr, welches zur Elterngeldberechnung herangezogen wird. Dies geschieht aber eher sporadisch und dient nicht meiner Einkommensabsicherung. Formell möchte ich jedoch alles vor den Finanzbehörden korrekt machen. Aus diesem Grund habe ich natürlich entsprechende Einkünfte beim Elterngeldantrag genannt. Die Elterngeldstelle befragt mich nun, ob ihm Zeitraum der Elternzeit plane freiberuflich tätig zu sein und erwartete Einkünfte habe. Dies kann ich aber heute noch nicht absehen. Schön wäre es natürlich, möglicherweise aber auch nicht, je nachdem wie ich während meiner Elternzeit Gelegenheit dafür finde. Meine Frage ist nun: Besteht die Möglichkeit, heute der Elterngestelle, aufgrund der nicht absehbaren Zeit, das Ruhen der Freiberuflichkeit zu nennen mit der Option, falls sich doch Aufträge ergeben, dies nachzunennen? Welche Auswirkungen hätte dies? Hintergrund ist, dass ich ungern beim Antrag nun eine Meldung mache, die ich ggf. bereue (also, eine Pause in Aussicht zu stellen und damit ggf. eine Chance auf einen attraktiven Auftrag zu vertun bzw. die Tätigkeit grob auf Basis der Vorjahre abzuschätzen, um dann ggf. doch keine Aufträge abzuwickeln). In meiner hauptberuflichen Tätigkeit werde ich übrigens für ein Jahr in Elternzeit sein und nicht beruflich tätig sein. Herzlichen Dank für etwas Licht im dunkeln!
von ripcurl am 08.11.2013, 14:12