Hallo,
ich habe folgende Frage,
vor der Geburt unseres Sohnes bekam ich nach 3 Jahren Eziehungsurlaub nur einen Monat Lohn, nun die Frage lohnt sich eine Berechnung des Geldes oder wird es so oder so "nur" der Mindestsatz sein??
Vielen Dank schonmal..
LG Tina
von
asclepiatina
am 29.03.2013, 18:00
Antwort auf:
elterngeldantrag bei einem monat lohn berechnung ja oder nein?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
elterngeldantrag bei einem monat lohn berechnung ja oder nein?
Bei nur 1 Monatsgehalt läuft das auf den Mindestsatz hinaus.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.03.2013, 20:13